... Apropos ... bei https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ hat sich offenbar etwas getan, ohne großes TamTam Zum Start der 'Grundsteuer-Lösung' (Anfang Juli 2022) durfte man als Erklärende*r noch kein ELSTER-Konto haben (was irgendwie paradox klang, da ja jede Erklärung letztlich über ELSTER übermittelt wird. Inzwischen darf man sogar bereits ein ELSTER-Konto haben, um die eigene Erklärung über ELSTER übermitteln zu lassen 😅 (Auszug aus den FAQ der o.g. Website) Ich habe bereits ein ELSTER-Konto. Kann ich „Grundsteuererklärung für Privateigentum” nutzen? Ja, sie können „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nutzen, wenn Sie bereits ein ELSTER-Konto haben. Was mir dabei imponiert, ist, dass Versprechen und Zeitangaben eingehalten werden und dass sehr früh und klar kommuniziert wird, für wen diese 'Grundsteuer-Lösung' nicht nutzbar ist ... keine Ahnung, ob diese 'Grundsteuer-Lösung' immer noch (in den Funktionen) etwas beschränkt und eingeschränkt ist (nur einfache Fälle von Privatpersonen, nur Bundesmodell, keine LuF etc) ... ... aber den Interview-Stil beim Abfragen der relevanten Daten finde ich für Menschen mit 'Steuerformular-Phobie' gut geeignet. Man erhält immer nur die jeweils möglichen Fragen und Antworten und hat somit weniger Gelegenheiten, Fehler zu machen 😉 ... einfache Fragen, einfache Antworten und kurze Sätze sind genau mein Ding 😎 ... will ich mal wieder testen .. ich habe ja jetzt gute Vergleichsmöglichkeiten mit "GrundsteuerDigital" und mit dem 'puren' "ELSTER" Für Kanzleien ist dieser Weg natürlich nicht geeignet, aber man hat ja auch Mandanten, die alle Hebel in Bewegung setzen, um den Gang nach Canossa ... ähm ... den Gang zum StB zu vermeiden und ihn scheuen wie der Teufel das Weihwasser Andere kamen und kommen sehr frühzeitig und direkt mit der Frage: "Was kostet mich der Spaß ?" ... worauf man nicht so frühzeitig und nicht so exakt antworten konnte, weder für das Honorar noch für die später zu zahlende Grundsteuer Aber die meisten Mandanten vertrauen dann doch darauf, dass das Honorar 'nicht aus dem üblichen Rahmen fällt'
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