Moin liebe Community, gerne würde ich eure Meinung zu folgenden Themen einholen: Wir haben vermehrt Grundstücke (L+F) wo die Bodenrichtwerte zum 01.01.22 absolut diffus zum eigentlichen BRW bekanntgegeben wurden. Bsp: Über DigitalerAtlasNord BRW SH wird der Bodenrichtwert für Ackerland mit 2,7 €/qm angegeben, über DigitalerAtlasNord Grundsteuerportal - BRW & Grundstücksdaten mit 1.000,- €/qm dazu wird es mit dem Entwicklungszustand "Baureifes Land" tituliert. Natürlich falsch! Ansonsten hätten wir hier sofort den Ausverkauf der Flächen was natürlich nicht der Fall ist. Wie sollte man vorgehen? Nach RS mit dem FA solle man 1,- € eintragen, sodass eine Ausgliederung zur manuellen Bearbeitung durch den Finanzbeamten erfolgt. ( Bravo! Was erzähl ich dem Mandanten? Gegenstandwert 23'€ zu 7 Mio €?) Gleiches habe ich etwas nördlicher, hier ein wunderschönes Grundstück mit x tausend qm zu je 5.000 €/qm BRW, hiervon entfallen knapp 90% der qm auf Heide und Dünenflächen (Naturschutzgebiet) m. E. Grundsteuererlaß nach §32 GrStG. Inwieweit wirkt sich der Erlaß auf die Berechnung aus? Einen gesonderten Punkt für den Erlaß nach §32 GrStG kann ich leider nicht finden. Gibt es hier Erfahrungen? Liebe Grüße, schönen Abend.
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