abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Grundsteuer Bodenrichtwerte & Bodenrichwerte

6
letzte Antwort am 30.08.2022 09:01:30 von Insel04651
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Insel04651
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 7
932 Mal angesehen

Moin liebe Community,

 

gerne würde ich eure Meinung zu folgenden Themen einholen:

 

 

Wir haben vermehrt Grundstücke (L+F) wo die Bodenrichtwerte zum 01.01.22 absolut diffus zum eigentlichen BRW bekanntgegeben wurden.

 

Bsp:

 

Über DigitalerAtlasNord BRW SH wird der Bodenrichtwert für Ackerland mit 2,7 €/qm angegeben, über  DigitalerAtlasNord Grundsteuerportal - BRW & Grundstücksdaten mit 1.000,- €/qm dazu wird es mit dem Entwicklungszustand "Baureifes Land" tituliert. 

 

Natürlich falsch! Ansonsten hätten wir hier sofort den Ausverkauf der Flächen was natürlich nicht der Fall ist.

 

Wie sollte man vorgehen? Nach RS mit dem FA solle man 1,- € eintragen, sodass eine Ausgliederung zur manuellen Bearbeitung durch den Finanzbeamten erfolgt. ( Bravo! Was erzähl ich dem Mandanten? Gegenstandwert 23'€ zu 7 Mio €?)

 

Gleiches habe ich etwas nördlicher, hier ein wunderschönes Grundstück mit x tausend qm zu je 5.000 €/qm BRW, hiervon entfallen knapp 90% der qm auf Heide und Dünenflächen (Naturschutzgebiet) m. E. Grundsteuererlaß nach §32 GrStG. Inwieweit wirkt sich der Erlaß auf die Berechnung aus? Einen gesonderten Punkt für den Erlaß nach §32 GrStG kann ich leider nicht finden. Gibt es hier Erfahrungen?

 

Liebe Grüße, schönen Abend.

 

 

 

 

 

 

 

petermäurer
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 7
917 Mal angesehen

Braucht man für L+F die Bodenrichtwerte?

 

Ich habe gestern für ein (eigenes) Stück Acker, knapp 1 ha, die Erklärung (mit dem Programm eines Mitbewerbers) ans FA versandt - da kam der Bodenrichtwert nicht vor?

 

Und auch für mein Stück Wald scheint er nicht wichtig zu sein?

 

Mag sein, daß das Konkurrenzprogramm fehlerhaft ist, beide Erklärungen haben die "Elster-Prüfung" erfolgreich durchlaufen.

Policing of speech is a key pillar of any tyranny.
andreasgiebel
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 7
907 Mal angesehen

Keine Bodenrichtwerte bei Ackerflächen. Ein Blick ins Gesetz erleichtert hier deutlich die Rechtsfindung.

https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__237.html

petermäurer
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 7
894 Mal angesehen

Ich habe mir das Gesetz einmal durchgelesen, ist ca. vier Wochen her. Offenbar hat der Text sich nicht in meinem Gedächtnis festsetzen können. Und anscheinend kann der Mitbewerber ein Programm liefern, das das abbildet.

Policing of speech is a key pillar of any tyranny.
0 Kudos
andreasgiebel
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 7
877 Mal angesehen

@petermäurerZumindest der Mitbewerber ELSTER kann das sehr gut und mit Grundsteuer Digital sollte es auch funktionieren.

0 Kudos
BirgitF
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 7
863 Mal angesehen

Also ich ziehe das in Sachsen nur über die Ertragswerte - die bodenrichtwerte die angezeigt werden im Bodenrichtwertverzeichnis sind meiner Meinung nach ein Witz: je nach Nutzung ob Grünland, Wald oder Acker alles irgendwo zwichen 0,17 € und 0,93 €.

0 Kudos
Insel04651
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 7
799 Mal angesehen

Vielen Dank.

 

Natürlich bin ich hier falsch abgebogen und muss die Ertragsmesszahlen verwenden. 😔

0 Kudos
6
letzte Antwort am 30.08.2022 09:01:30 von Insel04651
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage