Leider finde ich nirgends wie ich das gemäß Katasterauskunft qualifizierte Brachland in der Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte angeben soll. Ist das Unland oder Geringstland? Bauchgefühl sagt Geringstland, aber hat viellicht jemand Erfahrung oder sogar eine Quelle?
Der Unterschied liegt in der Bewertung, Anl. 31 BewG
Anlage 31 BewG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Unland = Faktor 0,00
Was zutrifft, müssen Sie vermutlich selber prüfen.
@stbdrews
Hier gibts ein passendes BFH Urteil zu diesem Thema https://www.otto-schmidt.de/news//einordnung-einer-forstwirtschaftlichen-flache-als-unland-2018-07-05.html