Moin, ich glaube hier geht jetzt ganz viel durcheinander. Ich gehe Jetzt mal davon aus, dass Sie in UO im Modus Standard arbeiten, also ohne Erfassung der Eingangs- und Ausgangsrechnungen in Rechnungsbüchern. Die nächste Frage, die sich stellt, ist, ob Ihre Buchhaltung mit OPOS oder ohne gebucht wird, d. h. bucht Ihr Steuerberater die Rechnungen auf Debitor- oder Kreditorkonten (mit OPOS) oder bucht er die Rechnungen zu dem Zeitpunkt, an dem die Zahlung erfolgt und dann direkt gegen das Bankkonto (ist nur bei Einnahmen-Überschussrechnern möglich) (ohne OPOS). Wird die Buchhaltung mit OPOS gebucht, sollten die Belege im Standardmodus nur in den Ordner Posteingang hochgeladen werden, alles andere passiert bei Erstellung der Buchhaltung beim Steuerberater. Wird die Buchhaltung eines Einnahmen-Überschussrechners ohne OPOS gebucht, ist die Zuordnung der Belege zum Bankkonto in UO aber m. E. Zwingend notwendig. Dann sind die Belege aber in Kanzlei-Rechnungswesen beim Buchen auch zu sehen. Ich hoffe, ein wenig zur Einordnung beigetragen zu haben. Alles weitere müsse Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen. Viele Grüße aus dem Norden, bfit
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