Nun ja, Sie sollten hier schon die Rückendeckung Ihrer Geschäftsleitung einfordern, insbesondere wenn der Mandant aggressiv wird. Es sind Ihre Geschäftsräumlichkeiten, also verfügen Sie (bzw. die Geschäftsleitung) über das Hausrecht. Aus welchen Regelungen sollte hier ein Mandant einen Rechtsanspruch auf ein persönliches Gespräch vor Ort herleiten können? Welche Gespräche können nicht per Telefon- oder Videokonferenz erledigt werden, außer eventuell notarielle Vorgänge, die die persönliche Anwesenheit zwingend machen. Wenn Sie beschließen, daß Ihre Kanzleiräumlichkeiten nur betreten werden dürfen, wenn man eine rote Clownsnase trägt, dann können Sie halt die Mandanten, die sich dessen verweigern, den Räumlichkeiten verweisen, da sie Ihr Hausrecht ausüben dürfen. Wenn Ihre Geschäftsleitung Sie als Mitarbeiter natürlich anweist, solche Gespräche persönlich zu führen, sind Sie zunächst weisungsgebunden. Ich würde jetzt aber mal sagen, daß wenn diese Gespräche nicht nach den Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung ablaufen können und Ihr Arbeitgeber auch nicht für die Einhaltung sorgen kann oder will, wäre das eine unbillige Weisung, da sie in einem Rechtsbruch (Verstoß) resultieren könnte. Außerdem haben Sie relativ große Freiheiten, wenn es um den Selbstschutz geht. Angesehen davon scheint das Problem eher bei der Geschäftsführung zu liegen, die sich offenbar zu wenig um die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter und die Ernsthaftigkeit der Situation zu sorgen scheint. Je nachdem wie hier die Beziehung zu Ihrer Geschäftsleitung ist, sollten Sie versuchen, ein klärendes Gespräch zu führen. Es ist eine Sache, wenn die Geschäftsführung die Situation nicht ernst nimmt (was schon ein ziemlich heikles Unding ist), aber zumindest hinter den eigenen Mitarbeitern sollte sie stehen und diese nicht beim Mandanten auflaufen lassen und angemessen schützen. Hier hat der Arbeitgeber eine FürsorgePFLICHT. https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/corvid-19-coronavirus-handlungspflichten-des-arbeitgebers_218_510640.html
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