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Auswertungsabruf Vormonate

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letzte Antwort am 25.08.2026 09:57:29 von Maja2802
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Maja2802
Beginner
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Hallo zusammen,

 

bei einem Mandanten arbeiten wir mit Kostenstellen. Leider wurde versäumt, ab Januar 2026 unter Buchungsbeleg allgemein die Angaben zu den Kostenstellen vorzunehmen.

Der Mandant benötigt nun aber vor allem die Zuordnung SV-AG-Anteil. Soweit so schlecht.

 

Ich habe diese Daten jetzt ab 01/2026 erfasst. Die Auswertungen 90 und 91 waren bereits angelegt.

 

Die Wiederholung für Juli hat die neu berechneten Auswertungen bereitgestellt. Die Wiederholungen ab Januar funktionieren natürlich nicht wegen der Abrechnungstiefe von einem Monat.

 

Wie bekomme ich denn nun an die Auswertungen ab Januar? Muss ich denn jetzt unter Nachberechnung alle Mitarbeiter (100 Mann) mit 1/96 erfassen? Gibt es noch eine andere Möglichkeiten?

Die temp. Auswertungsabruf klappt auch nicht.

 

Ich bin etwas verzweifelt.....kann mir jemand helfen?

Im Voraus herzlichen Dank.

 

Viele Grüße

Maja

 

 

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

 

haben Sie unter

 

lohnhilfe_0-1786966801560.png

 

im markierten Feld Monatlich erfasst? Dann müssten Sie beim Buchungsbeleg zumindest als druckbare Auswertung die Vormonate erhalten.

 

9277484 - Zusätzlicher Buchungsbeleg für Nachberechnungsmonate (Liste) - DATEV Wissensplattform Dokument

LG
VM
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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Maja2802,

 

bei rückwirkender Anlage von Kostenstellen wird für zurückliegende Monate kein neuer Buchungsbeleg erstellt. Änderungen werden im Buchungsbeleg des aktuellen Monats verrechnet.
Bei Änderungen der Kostenstellen erhalten Sie neue Auswertungen nur im Rahmen einer Lohnabrechnung.
Über einen temporären Abruf der betreffenden Auswertungen 80, 85, 90 und 91 werden keine neue Auswertungen erstellt, da Stammdatenänderungen nur im Zuge einer Lohnabrechnung verarbeitet und neue Auswertungen erstellt werden.
Daher ist es empfehlenswert, Kostenstellen nur im aktuellen Monat oder Vormonat (Korrektur über Wiederabrechnung) anzulegen.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Maja2802
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,

 

danke für die Info.

Die Grundsätzlichkeiten sind mir bekannt. Es handelt sich nicht um Änderungen in den Kostenstellen, sondern um die Behandlung der Werte in den Auswertungen, nämlich die Aufteilung der AG-SV-Anteile pro Kostenstelle. Das wurde bei der urspünglichen Anlage der Kst versäumt, und das bekomme ich jetzt nicht mehr hin, da eine Wiederholungsabrechnung nicht geht.

 

Vermutlich gibt es dafür keine Lösung, und ich muss die Daten manuell in einer Tabelle erfassen.

 

Viele Grüße

Maja

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Maja2802
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Hallo,

 

danke für die Antwort. Das hat leider auch nicht funktioniert.

 

Viele Grüße

Maja

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letzte Antwort am 25.08.2026 09:57:29 von Maja2802
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