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Statusfeststellungsverfahren Rückabwicklung der SV-Meldungen

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letzte Antwort vor 2 Stunden 10:33:35 von tbehrens
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Spring2025
Einsteiger
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Hallo zusammen,

bei einem Statusfeststellungsverfahren wurde festgestellt, dass ein Mitarbeiter ab dem 08.01.2026 selbstständig tätig ist. Bis dahin (01.01.–07.01.) besteht jedoch Sozialversicherungspflicht.

Wie würdet ihr die Rückabwicklung in DATEV LODAS vornehmen?

Meine Überlegung wäre, die bisherigen Abrechnungen auf der Hauptpersonalnummer bestehen zu lassen, die 7 Tage dort zu stornieren und für den Zeitraum 01.01.–07.01.2026 eine zweite Personalnummer anzulegen, über die der anteilige Bruttolohn sowie SV-Beiträge und Steuern abgerechnet und gemeldet werden.

Alternativ wäre eine Abwicklung über das SV-Meldeportal denkbar, allerdings stellt sich dann insbesondere die Problematik der Lohnsteuerbescheinigung und der unterschiedlichen Bemessungsgrundlage.

Wie sind eure Erfahrungswerte? Gibt es in LODAS eine bessere bzw. einfachere Möglichkeit, diesen Fall korrekt rückabzuwickeln?

Vielen Dank.

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 6
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Ich würde hier auch mit zwei Personalnummern arbeiten. Sie werden nur keine ELStaM-Anmeldung für den 1.-7.1. mehr bekommen, da Sie das bei der ersten Personalnummer ja schon hatten. Aber eine LSt-Bescheinigung sollten Sie da trotzdem bekommen. 

LG
VM
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brooke
Aufsteiger
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Hallo,

 

wir rechnen auch über 2 PN ab. Bei NB muss, wie die Kollegin mitteilt, über Elster korrigiert und eine neue Bescheinigung erstellt werden. 

 

Freundliche Grüße

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Spring2025
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
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Das würde bedeuten wir müssen die Lst.besch selber über ELSTER übermitteln. Es wird dann zwar von Lodas eine erstellt aber nicht ans FA übermittelt?

 

LG

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brooke
Aufsteiger
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Guten Morgen, 

 

wenn das Programm eine Lst.-Bescheinigung erstellt und übermittelt ist alles gut. Unser Sachverhalt war ein bisschen anders, da ging es in das Vorjahr. 

Sie sehen es ja in den Auswertungen, ob alles funktioniert hat.

 

Freundliche Grüße

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tbehrens
Meister
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Nachricht 6 von 6
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Die LStB wird übermittelt. Sie werden nur soweit rückwirkend wahrscheinlich keine ELStAM-Daten erhalten. Da aber bereits die alte PNr. die ELStAM-Daten bis aktuell hatte, können die Daten manuell erfassen.

 

Ich persönlich würde allerdings die alte PNr. bis 07.01.2026 abrechnen (die bereits erfolgte Auszahlung als Verrechnung im Netto gegen buchen) und die neue PNr. ab 08.01.26 verwenden (mit der Verrechnung im Netto als Ausgleich). Hier würde ich dann die ELStAM-Abfrage zum aktuell Monat machen. Ggf. Rücksprache mit FA.

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letzte Antwort vor 2 Stunden 10:33:35 von tbehrens
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