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AG-Zuschuss freiw. Krankenversicherung - falscher Betrag

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letzte Antwort am 12.02.2021 14:25:00 von jbo
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mwolf
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Hallo zusammen,

 

bei der Probeabrechnung eines Mitarbeiters mit dem Beitragsschlüssel 9-1-1-1 habe ich folgendes Problem: im Monat Juli hat der MA ausnahmsweise abweichend ein geringeres Gehalt (unter der BBG). SV-/und Steuertage sind aber unverändert 30 Tage.

 

Im letzten Jahr war der Sachverhalt genauso, hier wurde bei der Abrechnung aus dem an die KV zu zahlenden Höchstbetrag jeweils hälftig der AG-Zuschuss zur KV und PV berechnet.

 

In der diesjährigen Abrechnung wird zwar der Höchstbetrag an die KV abgeführt, der AG-Zuschuss (KV+PV) wird allerdings nur aus dem Ist-Brutto berechnet. Da dies im Juli unter der BBG liegt, sind die Zuschüsse entsprechend niedriger.

 

Es sollte m. E. aber so sein wie im Vorjahr, jeweils hälftig die Zuschüsse aus dem Höchstbetrag.

 

Geändert in den Personaldaten ist nichts, bei der freiwilligen Versicherung ist hinterlegt: Höchstbetrag allgemein, Zuschuss jeweils halber Gesamtbetrag.

 

Wie bekomme ich eine korrekte Abrechnung?

(Ich könnte vermutlich den abweichenden Betrag manuell erfassen, würde aber doch gerne verstehen, warum die Abrechnung so ausgegeben wird.)

 

Viele Grüße

M. Wolf

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Wolf,


ohne die von Ihnen abgerechneten Ordnungsbegriffe (Berater-, Mandanten- und Personalnummer) kann nicht geprüft werden, was im letzten Jahr abgerechnet wurde bzw. welche Stammdaten hinterlegt waren.


Das Programm ermittelt anhand des abgerechneten Entgeltes den Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung. Der Beitrag wird maximal auf den halben Gesamtbeitrag gedeckelt.


Wurde bei diesem Arbeitnehmer in den vergangenen Monaten Kurzarbeit abgerechnet? Falls ja, gibt es bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses eine Besonderheit. Der GKV-Spitzenverband hat mit dem Rundschreiben 2009/284 vom 29.06.2009 die seit 2009 geltende Vorgehensweise zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge und des Arbeitgeberzuschusses für freiwillig Versicherte während dem Bezug von Kurzarbeitergeld veröffentlicht.


Die bisherige Vereinfachungsregelung zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses für freiwillig und privat Versicherte in Verbindung mit Kurzarbeitergeld ist nicht mehr zulässig und darf deshalb nicht mehr angewendet werden.


Die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses muss ab Beginn des Kurzarbeitergeld-Bezugs bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahrs in Höhe des "tatsächlichen Arbeitsentgelts" ermittelt werden.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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mwolf
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Hallo Frau Mertel,

 

vielen Dank, damit haben Sie mir bereits geholfen. Dann liegt es daran, dass ich für diesen Mitarbeiter tatsächlich in diesem Jahr bereits Kug abgerechnet hatte. Dass die geänderte Behandlung des AG-Zuschuss dann bis Ende des Kalenderjahres gilt (auch wenn kein Kug mehr abgerechnet wird), hatte ich nicht im Blick.

Dann ist das aber die Erklärung für die Abrechnung.

 

Vielen Dank und ein schönes Wochenende.

M. Wolf

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jbo
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Hallo,

 

ich habe jetzt einen ähnlichen Fall. KUG und Zuschuss AG für den freiwillig GKV Versicherten. Aus welchem Dokument kann man nachvollziehen, wie das Programm den AG Zuschuss ermittelt. In meinem Fall bekommt der AN 635 Euro AG Zuschuss. Wenn dies 50% vom Beitrag sein sollten müsste der AN fast 7. 400 Euro Brutto verdienen. Die BBG bei der KV liegt in 2021  bei 4.837,50 Euro. Nur bis zu diesem Betrag sind Beiträge zu entrichten. Egal ob KUG oder nicht. Aber 635  Euro Zuschuss erscheinen mir echt zu hoch. Können sie mir vielleicht helfen? 

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lohnhilfe
Meister
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Vom Verdienstausfall, den der AN wegen KUG hat, muss der AG die SV allein tragen (bzw. zumindest von 80% des Ausfalls, meine ich). Dadurch ist der AG-Beitrag bei KUG höher.

LG
VM
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jbo
Einsteiger
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Aber es gibt keine Auswertung wie das Programm rechnet? Danke für den Tipp.

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lohnhilfe
Meister
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Kann man es in der KK-Beitragsabrechnungen (Ausw. 40) erkennen, welche Bemessungsgrundlage genommen wurde?

LG
VM
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jbo
Einsteiger
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Nein leider nicht. Aber ich bin ein kleines Stück weiter und zwar auf der sog. ABrechnungsliste vom KUG kann man sich den Betrag SOll minus IST ablesen und dann die 80% ermitteln x dem Beitragssatz. Komme zwar noch nicht ganz hin aber könnte mit dem Zusatzbeitrag zusammen hängen. Aber Tipp mit diesen 80% war schon mal super. Und dass dann der AG allein trägt war mir auch nicht klar. Aber ja, er bekommt es ja auch vom Amt wieder. Danke erstmal bis hier her.

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letzte Antwort am 12.02.2021 14:25:00 von jbo
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