Hallo ww3 , meines Erachtens versuchen Sie das Pferd ( Steuerprogramme) von hinten aufzuzäumen. Die Programme egal wie langsam schnell oder alt oder pferformed leben doch nur dem Steuerrecht hinterher. Daher das Steuerrecht gehört und nicht erst seit Kirchhoff grundlegend refomiert. Meines Erachtens muss der Tenor sein: das alte Recht hat uns weit sehr weit gebracht und war sehr hilfreich, aber es hat sich einfach überdauert. Lebenssachverhalte werden nicht mehr abgebildet, weil das Leben 70 Jahre später einfach nicht mehr das gleiche ist. Daher entsorgen des alten Steuerrechts. Für ein neues - kein Thema benötigt eine Regierung sagen wir mal 2 Jahre zeit -gut solange werden wir und vor allem die Steuerbürger mit dem alten weiterleben müssen, gut akzeptiert. Wenn denn dann das Neue einfach und transparent und so gerecht wie möglich ist ( m.E. muss die Einzelfallgerechtigkeit aufgegeben werden) . Ich erinnere mich hierbei gerne an meine eigene Ausbidlung nun mehr vor mehr als 40 Jahren , mein damaliger Chef hatte seinen Becksche Textsammlung aus der Prüfung zum Stb. aus den 50er Jahren aufgehoben. Mein Gott war das eine schmale Loseblattsammlung vtl. maximal 1/3 der heutigen Steuertexte und inzwischen haben wir 3 Bände davon. Dann und erst dann bzw. als Folge davon werden die Steuerprogramme auch problemlos einfach. Rechtsfolge des einfachen und transparenten Systems muss dann wiederum sein, dass jedem Stpfl. via Elster oder Nachfolger seine ERklärung automatisch von der Fin.verwatlung zur Verfügung gestellt wird und nur wenn es Änderungen in der Person oder eben zusätzliches Kosten oder Einnahmen gibt muss etwas ausgefüllt werden. In den nordischen Ländern schweden und Norwegen habe ich im Kopf funktioniert das hervorragend zumindest für alle die nur Anlage N, Anlage R und Anlage KAP ausfüllen müssen, die dann ggf. wegfallen. Das wäre m.E. der einzige und richtige Schritt und Schnitt.
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