Hallo, vorausgesetzt diese max. 80% vom Unterschiedsbetrag werden eingehalten, und der Arbeitgeber möchte, dass der Arbeitnehmer mit KUG nicht weniger ausbezahlt bekommen soll als ohne KUG. Dann könnte ich doch zunächst eine "normale" ProbeAbrechnung machen, was wäre ohne KUG. Dann eine ProbeAbrechnung nur mit KUG. Dann kann ich die Netto-Differenz ermitteln. Und wenn ich jetzt die StLA 230 "Festbezug netto" nehme, und die Schlüsselungen von der 415 Zuschuss KUG übernehme..... Dann rechnet es mir doch den Brutto-Zuschuss entsprechend hoch ohne SVPflicht und ich habe den gleichen Auszahlungsbetrag.... Denn wenn ich nur die 415 nehme, komme ich ja nie bzw. sehr umständlich auf den gleichen Auszahlungsbetrag. Oder hat die LA 415 noch andere spezielle KUG-Funktionen, die ich nicht auf die 230 schlüsseln kann. Und das funktioniert deshalb nicht? Schöne Grüße
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