Hallo, habe aktuell auch dieses "Problem" und stelle mir die Frage, ob das überhaupt zu melden ist. Im Gesetz steht nur, dass die Art der TSE gemeldet werden muss, aber nichts von der Nummer der TSE oder der Inbetriebnahme der TSE. Könnte bedeuten, dass dann keine Meldung gemacht werden muss? Wie seht ihr das? §146a AO: 4) Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems im Sinne des Absatzes 1 erfasst, hat dem nach den §§ 18 bis 20 zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung mitzuteilen: 1. Name des Steuerpflichtigen, 2. Steuernummer des Steuerpflichtigen, 3. Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, 4. Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems, 5. Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme, 6. Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems, 7. Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems, 8. Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems. Die Mitteilung nach Satz 1 ist innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des elektronischen Aufzeichnungssystems zu erstatten.
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