Guten Tag Zusammen, wir erarbeiten ebenfalls mögliche Lösungen hinsichtlich des Offboarding von Mandanten insbesondere für Fälle, die Ihre Tätigkeit beenden, zu einem Berater mit Fremdsystem wechseln oder ggf. auch insolvent sind usw. Die Möglichkeit der Archivierung über das RZ für Pauschal 350 Euro halte scheint insoweit eine Lösung und im Vergleich zur monatlichen Abrechnung von UO unter aktiver Unterberaternummer von ca. 4 € / Monat auch für kostengünstig insbesondere wenn man dann damit nichts mehr zu tun hat - Mandant wird im RZ inaktiv gesetzt und nicht weiter über die Mandantengenutzte Beraternummer abgerechnet. Beraternummer kann gekündigt werden. Außerdem scheint es die einzige GobD konforme Sicherung zu sein. Bezug auf: https://help-center.apps.datev.de/documents/1004824 FRAGEN: 1. Angenommen der Mandant stimmt dieser Sicherung zu und er durchläuft eine Betriebsprüfung. Wie erhält der Mandant in diesem Fall den Zugriff auf die gesicherten Daten ? Im Hilfedokument steht hier, "Der Mandant hat keinen Zugriff auf seinen Bestand in DATEV Unternehmen online." 2. Wenn der Mandant die Archivierung bezahlt, müsste er doch mit seinem Zugriffsmedium weiterhin wenigstens Leserechte erhalten? Immerhin ist er bei der Nutzung von UO davon ausgegangen, dass es sich um ein revisionssichere Programm handelt und hat seine Belege gescannt und im Anschluss vernichtet oder eingespielt und die Mails mit Rechnungen usw. sind bestenfalls archiviert und nicht im aktuellen Zugriff verfügbar. Wäre ich Mandant , dann ginge ich doch davon aus, dass mir über Unternehmen online, die Beleg mindestens im Leserecht über eine Mindestlaufzeit von 14 Jahren zur Verfügung stehen. Der Mandant hat die Anwendung ja entweder selbst bezahlt oder aber über die Fibu Pauschale inkludiert abgerechnet bekommen. Wie erkläre ich dem Mandanten, dass er seine Belege zwar teuer archivieren kann, aber trotzdem keinen eigenen Zugriff darauf hat? Wenn ich jetzt in die Online Anwendungen der Cloudsysteme von Agenda oder auch Lexoffice schaue, dann werden diese Zugänge immer auch dem Mandanten im Lesezugriff erhalten. Ich frage mich, wieso ist das bei Datev anders? So verstehe ich zumindest die Konsequenz der Speicherung der Daten. Für Rückmeldungen bedanke ich mich vorab. Freundliche Grüße Annemarie Medenbach
... Mehr anzeigen