Hallo Melanie, zu 1.: Ihr beschriebenes Vorgehen ist Korrekt. Die Sicherung im Rechenzentrum kann über den Mandanten-Manager erstellt werden. zu 2.: Theoretisch kann die Mandantennummer für LODAS die Gleiche sein, wie die, die in Lohn und Gehalt genutzt wurde. Wenn der Mandant schon einmal über LODAS abgerechnet wurde, muss geklärt werden, ob auf den Ordnungsbegriffen (Berater- und Mandantennummer) bereits ein LODAS-Bestand im Rechenzentrum gespeichert ist. Wenn dies der Fall ist, muss entweder eine andere Mandantennummer verwendet oder der „Altbestand" gesichert und dann vor dem Übertrag gelöscht werden. zu 3.: Wenn die Daten in Lohn und Gehalt (LuG) gespeichert bleiben und keine Löschung erfolgt, muss nicht zwingend der Abruf der ArchivDVD erfolgen. Die ArchivDVD ist dafür gedacht, dass – falls ein Beraterwechsel erfolgt – die Auswertungen des Vorberaters mit an den neuen Berater weitergegeben werden. Dies erfolgt bei einem Übertrag von Lohn und Gehalt auf LODAS nicht automatisch. Dadurch, dass Sie den LuG-Bestand weiterhin im Zugriff haben, ist das nicht unbedingt notwendig. zu 4.: Sie haben natürlich die Möglichkeit den Mandanten händisch anzulegen. Bei einer Übernahme zum Jahreswechsel ist dies wahrscheinlich weniger Aufwand. Vorausgesetzt es handelt sich um einen Mandanten mit wenig Arbeitnehmern. Bei einer unterjährigen Übernahme ist zu bedenken, dass die Lohnkontowerte für jeden Mitarbeiter vorgetragen werden müssen. Diese werden wiederum durch einen Übertrag über DATEV Datenübernahme nach LODAS automatisch mit übernommen. Freundliche Grüße aus Nürnberg Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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