Hallo, in den Mandantendaten ist unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten immer das Zuflussprinzip für Nachberechnungen ins Vorjahr vorbelegt. Dadurch wird die Steuer, die im Vorjahr anfallen würde, automatisch zur Verbeitragung in das aktuelle Jahr gezogen. Da im Jahr 2018 kein laufendes Entgelt abgerechnet wird, kann keine Ermittlung des voraussichtlichen Jahresverdienstes erfolgen. Nähere Informationen, wie Sie den voraussichtlichen Jahresverdienst beeinflussen können, finden Sie in folgendem Info-Dokument: Info-Dokument 5303235 "Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld" Freundliche Grüße Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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