Guten Tag!
Die Rechtsform unserer Kanzlei wechselt und wir müssen ab dem 01.03.2025 eine neue Betriebsnummer bei allen Lohnmandaten erfassen.
Die Erfassung erfolgt sowohl unter Mandantendaten - Sozialversicherung - Allgemeine Daten als auch unter
Unfallversicherung - allgemeine Daten - Betriebsnummer lohnabrechnende Stelle.
In der Vergangenheit haben wir bei der unterjährigen Übernahme von LODAS Mandaten von anderen Steuerberatern unsere Betriebsnummer immer im Übernahmemonat erfasst und der digitale Lohnnachweis Berufsgenossenschaft wurde vollständig übermittelt.
Im Hilfe-Dokument LODAS: Unfallversicherung – Systemwechsel / Mandatsübernahme - DATEV Hilfe-Center steht nun unter 2.1.2.2 dass die Erfassung der neuen Betriebsnummer zwingend im kleinsten Bearbeitungsmonat des Meldejahres zu erfolgen hat (= Januar).
Ist das korrekt?
Warum hat die Übermittlung in den unterjährigen Fällen ohne Erfassung im Januar auch funktioniert?
Für eine Hilfestellung wären wir sehr dankbar!
MfG
A. Müller
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo A. Müller,
wie Sie korrekt schreiben, muss die Erfassung der neuen Betriebsnummer im kleinsten Bearbeitungsmonat des Meldejahres erfolgen.
Übernehmen Sie einen Mandanten unterjährig von einem anderen Steuerberater, ist Ihr kleinster Bearbeitungsmonat im Meldejahr immer auch der Monat der Übernahme. Damit kann der kleinste Bearbeitungsmonat auch ein anderer Monat als der Januar sein.