Hallo,
die Unfallversicherung erwartet Arbeitsstunden als Beitragsmaßstab.
Aus der Auswertung 420 ergeben sich Entgelte und keine Stunden.
Aus der Auswertung 422 ergeben sich weder Entgelte noch Stunden.
In den Mandantenstammdaten und in den Personalstammdaten sind die regelmäßigen Arbeitszeiten erfasst. Fehlermeldungen bekomme ich nicht.
Welche Einstellung muss ich ggf. noch ändern, damit die Arbeitsstunden übermittelt werden?
Viele Dank
Hallo,
es kann unterschiedliche Gründe haben, weshalb das Rechenzentrum keine entsprechenden Werte greifen kann.
Prüfen Sie bitte zunächst das Verfahren zur Stundenermittlung, welches entweder unter Personaldaten / Sozialversicherung / Allgemeine SV-Daten im Register „Unfallversicherung" oder unter Mandantendaten / Sozialversicherung / Unfallversicherung / Mitgliedschaft hinterlegt ist. Wenn auf die hinterlegte regelmäßige Arbeitszeit gegriffen werden soll, schlüsseln Sie in diesem Feld „wöchentliche Arbeitszeit".
Falls dies nicht zur Lösung führen sollte, wenden Sie sich bitte in telefonischer oder schriftlichen Form an uns und teilen Sie uns die betroffenen Ordnungsbegriffe mit, sodass wir nähere Recherchen durchführen können.
Freundliche Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG