Hallo,
wenn man kein Fehler in den Fehlerprotokollen der Proben hat,
sollte man dann trotzdem alles nochmal checken? Oder sogar Änderungen vornehmen?
Grüße
Nico
Hallo Frau Nico,
wenn im Fehler- und Hinweisprotokoll der Probeabrechnung kein Fehler bezüglich der Datenübermittlung der Berufsgenossenschaft auftaucht, ist davon auszugehen, dass die Erstellung und Weitergabe der Lohnnachweise an die Berufsgenossenschaft funktioniert.
Änderungen müssen somit nicht vorgenommen werden. Natürlich steht es Ihnen frei, ob Sie die hinterlegten Daten nochmals prüfen möchten.
Beste Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG