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LODAS: UV ohne Fehlermeldung im Protokoll der Proben

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letzte Antwort am 14.12.2017 15:50:16 von Vanessa_Mertel
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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 2
209 Mal angesehen

Hallo,

wenn man kein Fehler in den Fehlerprotokollen der Proben hat,

sollte man dann trotzdem alles nochmal checken? Oder sogar Änderungen vornehmen?

Grüße

Nico

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
8 Mal angesehen

Hallo Frau Nico,

wenn im Fehler- und Hinweisprotokoll der Probeabrechnung kein Fehler bezüglich der Datenübermittlung der Berufsgenossenschaft auftaucht, ist davon auszugehen, dass die Erstellung und Weitergabe der Lohnnachweise an die Berufsgenossenschaft funktioniert.

Änderungen müssen somit nicht vorgenommen werden. Natürlich steht es Ihnen frei, ob Sie die hinterlegten Daten nochmals prüfen möchten.

Beste Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.12.2017 15:50:16 von Vanessa_Mertel
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