Hallo lenaK, auch wenn ich mit meiner Antwort alleine stehe, möchte ich sie doch geben: Die Umrechnung der untermonatlichen Gehaltserhöhung hat in meinen Augen nichts mit der hinterlegten Kürzungsformel für Teilmonate zu tun. Aus diesem Grund berechne ich stets das gewichtete Mittel (oder wie sagt man mathematisch korrekt zu dieser "Durchschnittsberechnung"?!): An 14 von 31 Kalendertagen (ich gehe mal davon aus, dass es sich um den Monat Juli handelt?!) arbeitet der Mitarbeiter zu einem Betrag X. Ab dem 15. des Monats, also an 17 Kalendertagen, arbeitet er zum Betrag Y. Ich teile also X durch 31 Kalendertage und multipliziere mit 14 Kalendertagen, um das anteilige Gehalt für den Zeitraum 1.-14.7. zu erhalten. Danach teile ich Y durch 31 Kalendertage und multipliziere mit 17 Kalendertagen, um das anteilige Gehalt für den Zeitraum 15.-31.7. zu erhalten. Beider Ergebnisse addiere ich und erhalte das Gehalt für den Monat Juli. Auch in Kalendermonaten mit nur 30 Tagen muss so gerechnet werden, da eine Gehaltserhöhung ab 15. eben nicht genau die Hälfte des Monats markiert; sondern 14 Tage zu Gehalt X und 16 Tage zu Gehalt Y gearbeitet wird. Viele Grüße und einen schönen Tag. PS: Gegenprobe 1: Ihre Rechnung (fifty-finfty) würden Sie wahrscheinlich genauer überdenken, wenn es sich per 15. um eine hälftige Gehaltskürzung handeln würde ... 😉 PPS: Gegenprobe 2: Wie würde die Berechnung aussehen, wenn es per 31. eines Monats eine Gehaltsanpassung geben würde? 😉
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