Guten Tag zusammen,
ich bin leider etwas überfordert an dieser Stelle, leider machen meine Kollegen an dieser Stelle auch nicht alle das selbe und bei recherchieren bin ich auch nicht weitergekommen.
Es geht um folgendes:
Ein MA hat ein Darlehen vom AG bekommen. Die Kollegin, die das Mandat vor mir abgerechnet hat, ist jeden Monat auf die Internetseite der Zentralbank gegangen und hat dort den Maßstabszinssatz rausgeschrieben und in DATEV eigetragen, teilweise gab es dann rückwirkende Änderungen.
Andere Kollegen sind der Meinung da sei nicht richtig. Man trägt einmal den Maßstabszinssatz ein, genau wie auch der Zinssatz einmal eingetragen wird und dann nicht monatlich angepasst wird.
Welches Vorgehen ist den jetzt richtig? Muss man das jeden Monat anpassen oder trägt man das einmal ein und lässt es so, solange wie das Darlehen läuft.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
also ich habe mal gelernt, dass der maßgebliche Zinssatz bei Vertragsabschluss für die ganze Laufzeit des Darlehens gilt.
@SarahSpiering schrieb:
Welches Vorgehen ist den jetzt richtig? Muss man das jeden Monat anpassen oder trägt man das einmal ein und lässt es so, solange wie das Darlehen läuft.
Das wird Ihnen hier mangels Kenntnis des Darlehensvertrages wohl niemand sagen können, denn es kommt ja darauf an, was vertraglich zwischen AN und AG vereinbart wurde.
Wurde ein fester Zinssatz vereinbart (üblich), tragen Sie den zum Laufzeitbeginn einmal ein und fertig. Wenn ein variabler Zinssatz vereinbart wurde (sehr unüblich), dann müssen Sie den jedes Mal anpassen, sobald eine Abrechnung erfolgt.
das hilft mir aber schon sehr weiter, weil ich dann nämlich weiß, dass ich mich an das halten kann was im Vertrag vereinbart wurde. Meint Kollegin meinte nämlich es sei egal was dort steht, es wird immer jeden Monat angepasst.
Und der nächste Kollege sagte, es wird immer so beibehalten wie es zum Vertragsabschluss festgesetzt wurde.
Ich danke ihnen sehr.