Guten Morgen liebe Community, bei einem MA soll ich laut Pfändungsbeschluss lediglich den tatsächlich geleisteten Kindesunterhalt in Höhe von 165€ für die Berechnung annehmen. Dabei bin ich mir nicht sicher wie ich das umsetzen kann... Muss ich da die Pfändungsfreigrenze von 1.491,75€ + 165,00€=1.656,75€ als absolut unpfändbaren Betrag und 0,0 Unterhaltsberechtigte anlegen, oder gibt es da auch andere Möglichkeiten? Ich freue mich auf Eure Hinweise und wünsche einen schönen Tag!
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