Guten Morgen,
in Dokument 9219380 steht:
Grundstundenlohn bis 25,00 Euro: Steuerfrei und SV-frei
Dies würde bei entsprechenden Mitarbeitern zutreffen. Ich glaube ich habe einen Denkfehler:
LA 1510 mit 50% frei ergibt: 8 Std. x Stundenlohn bei 50% = halber Betrag
8x 20,- = 80,- und nicht 160,- Ich verstehe nicht, was mit den restlichen 50% passieren?
Für Hilfe wäre ich dankbar
Schönes WE Oli
Gelöst! Gehe zu Lösung.
So stelle ich es mir vor:
Gezahlter Zuschlag für Sonntagsarbeit (20 Std. x 42 EUR) 840 EUR
Davon lohnsteuerfrei (20 Std. x 42 EUR x 50 %) 420 EUR
Mit der LA 1510 wird nur 420 angegeben. Wo bleiben die restlichen 420,-?
Hallo,
das Problem habe ich auch, aber nur weil ein Mandant 70% Sonntagzuschlag
zahlt.
Ich rechne den beitragsfreien Teil mit der Lohnart 1500 ab
und dann den restlichen Teil mit der Lohnart 1199 die wohlmöglich kopiert wurde von einer anderen steuerpflichtigem Sonntagszuschlag.
LG
Sabine
Ich glaube ich weiß, wo mein Denkfehler ist:
Ich muss normalen Stundenlohn abrechen und zusätzlich den Zuschlag mit 50% Frei.
8 Stunden x LA 1000
8 Stunden x LA 1510
Richtig?
Hallo Oli,
ich weiß nicht genau ob Dir das weiterhilft:
wenn wir Sonntage abrechnen haben wir bei Deinem Beispiel
20x LA1000 (der ganz normale Stundenlohn) normal versteuert
+
20x LA1510 stfr. Sonntagszuschlag von 50%
Für die geleisteten Sonntagsstunden brauchen wir zur Abrechnung also beide LA
mein Vorschlag kam zu spät😅
Ja, prima, wie gesagt, ich hatte eine Denkblockade.
Schön, dass du mir geholfen hat. Vielen Dank.
High,
oder neue Lohnart anlegen, die die LA 1000 mit Folgelohnart 1510 abrechnet.
Mit L&G kann man die dollsten Lohnarten zusammenbasteln😎
Gruss Mike
Ok. LA 1000 steht bei mir Arbeiter. Für Angestellte gibt es wohl keine. Wobei ich den genauen Unterschied nicht kenne 😉