@Hoki schrieb: Guten Morgen liebe Community, bei einem MA soll ich laut Pfändungsbeschluss lediglich den tatsächlich geleisteten Kindesunterhalt in Höhe von 165€ für die Berechnung annehmen. Dabei bin ich mir nicht sicher wie ich das umsetzen kann... Muss ich da die Pfändungsfreigrenze von 1.491,75€ + 165,00€=1.656,75€ als absolut unpfändbaren Betrag und 0,0 Unterhaltsberechtigte anlegen, oder gibt es da auch andere Möglichkeiten? Ich freue mich auf Eure Hinweise und wünsche einen schönen Tag! Das würde ich dann bei einer gew. Pfändung auch so verstehen.
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