Genau, das Fragefenster kommt nur dann. Aber eigentlich steht auf dem Zahlungsträger auch genau das, was im Feld Auszahlungsbetrag der Abrechnung steht. Deswegen ist es meiner Meinung nach auch wichtig, dass das Häkchen gesetzt ist. Leider hilft das im Fall der Wiederholungsabrechnung nicht weiter, hier würde ich vor der Wiederholung das Lohnjournal bereitlegen, und die vorige Zahlung als Vorschuss manuell erfassen. Für Deinen Fall scheint es mir ohne Rechnerei schwierig zu werden, da sich nur 06/2020 rücksetzen lässt. Vielleicht könntest Du in 07/2020 die Einmalzahlungen kurz stornieren, dann eine Probe machen um den Zuschuss nachzurechnen, und sie dann wieder einsetzen. Deine Absicht unterstütze ich, bei meinen Mandanten versuche ich auch, Wiederholungsabrechnungen zu vermeiden. Zumal Nachberechnungen ja für die Arbeitsagentur per neuer Anlage zum Leistungsantrag und Leistungsantrag für den nachberechneten Monat neu und einzeln generiert werden. Wünsche gutes Gelingen!
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