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VWL und Kurzarbeit

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letzte Antwort am 25.01.2024 12:11:35 von Toni_Maccaroni
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RKN
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Nachricht 1 von 15
3627 Mal angesehen

Hallo, 

 

ich habe gerade in LODAS die Löhne berechnet. Ein Mitarbeiter des Mandanten hat 30€ AG-Anteil zur VWL und zahlt selber noch 10€ dazu. Durch die Kurzarbeit wurde jetzt der AG-Anteil gekürzt, als Netto-Abzug stehen aber weiterhin 40€.

1. Frage: Ist das überhaupt richtig, dass der AG-Anteil gekürzt wird?

2. Frage: Wenn 1=ja, muss dann der Netto-Abzug auch gekürzt werden, oder zahlt dann der AN halt mehr?

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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 15
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Hallo,

 

die Höhe des Nettoabzugs - und somit der Einzahlung auf das VWL-Konto - hat ja

der Mitarbeiter mit der (bspw.) Bausparkasse vereinbart. In diesem Fall halt 40,00 €.

 

Der Zuschuss des Arbeitgebers ist - ob nun freiwillig oder nicht vom AG gezahlt - entsprechend dem KUG zu kürzen.

 

Übrigens: Die 30,00 € AG-Anteil kommen ja auch bei einer "normalen" Lohnberechnung nicht ungekürzt

im Netto an... 

2-Sina-2
Beginner
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Nachricht 3 von 15
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Das hat mir auch sehr weitergeholfen. Vielen Dank.

 

Meine Frage wäre jetzt noch: Müssen die VWL grundsätzlich gekürzt werden, oder kann man es auch ungekürzt lassen, wenn der AG dem zusagt, sprich wenn der AG sagt, er zahlt den AG-Anteil der VWL weiter voll aus?

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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 15
2059 Mal angesehen

Hallo 🙂

 

Zu diesem Thema habe ich nochmal eine Frage....wir haben eine Überprüfung zum KUG erhalten. 

 

Folgende Formulierung gibt uns die Bundesagentur für Arbeit mit: "Bei der Überprüfung der Unterlagen fiel zudem auf, dass die VWL bei den Mitarbeiter*innen, welche VWL erhalten, im Ist-Entgelt gekürzt wurde. Die VWL ist im selben Betrag  im Soll- und im Ist-Entgelt zu berücksichtigen. Da es sich hier offenbar um einen systemtechnischen Fehler handelt, sind Sie verpflichtet eine Überprüfung aller Arbeitnehmer zu diesem genannten Fehler durchzuführen."

 

Ist das denn so? M.E. nach ist die Kürzung korrekt.

 

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

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taniafiwi
Einsteiger
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Nachricht 5 von 15
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@isabel VWL darf nicht gekürzt werden und muss auch als nk/nk geschlüsselt werden (Teilmonat nicht kürzen/Ausfallmonat nicht kürzen) da der VWL Vertrag für einen festen Betrag abgeschlossen wird.

Die vertraglich vereinbarte Überweisung an das VWL-Institut bleibt doch bei 40€. Wenn du denen 21,33€ überweist weil dein MA nur 16/30 Kalendertagen da war (so rechnet es das Programm bei Schlüsselung k/k) dann wirst du einen Brief bekommen, dass bitte der übliche volle VWL Vertrag zu zahlen ist. 

 

Das spiegelt sich auch im Soll- Ist-Entgelt wieder. Durch zu niedrigere VWL Beträge im Ist-Entgelt rechnet das Programm (geringfügig, aber immerhin) mehr KUG dazu als dem MA eigentlich zusteht.

 

D.h. du musst das im Programm umschlüsseln und die fehlenden VWL-Beträge nachberechnen lassen.

 

VG

 

 

edit: klarer Formuliert

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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 15
2031 Mal angesehen

Danke dafür. Mir geht es auch nicht um den Überweisungsbetrag. Mir geht es um die Kürzung bzw. Zurechnung zum Ist-Entgelt. Ist der AG-Anteil der VWL gekürzt oder komplett ins Ist-Entgelt zu übernehmen?

 

 

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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 15
2029 Mal angesehen

Hier gibt es sogar eine eigene Berechnung von datev, in der die Kürzung der AG-VWL-Anteile im Ist-Entgelt vorgenommen wird. 

Ich hänge die Berechnung mal an.

taniafiwi
Einsteiger
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Nachricht 8 von 15
1996 Mal angesehen

Hui, verrückt. Da kann ich die Verwirrung definitiv verstehen. Dann habe ich auch die Fragestellung falsch verstanden. Ich persönlich würde mich bezugnehmend auf das von Ihnen aufgeführte Dokument bei der Datev melden und sagen, dass das Arbeitsamt das Gegenteil abverlangt hat. Irgendwie müssen die ja auch darauf gekommen sein, das so zu rechnen.

 

Ich würde mich freuen, wenn Sie das Ergebnis mit uns teilen.

 

Viele Grüße

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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 15
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@coester Gibt es hierzu eine Grundlage? Die Bundesagentur besteht auf einer anderen Meinung....

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TN
Fachmann
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Nachricht 10 von 15
1942 Mal angesehen

Eigentlich müsste sich das aus einer Verfahrensbeschreibung der AAgentur ergeben - nur fürchte ich, dass diese nicht öffentlich sein könnte, sorry für den kurzen Einwurf.

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pogo
Meister
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Nachricht 11 von 15
1926 Mal angesehen

FAQ für die Beratung zur Antragstellung und Berechnung von Kurzarbeitergeld der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit

Stand: 25. Juni 2021

 

Seite 62

 

Vermögenswirksame Leistungen

Stand: 30.04.2020

 

Wie werden Vermögenswirksame Leistungen (VL) berücksichtigt?

 

Vermögenswirksame Leistungen sind steuer- und sozialversicherungspflichtig und somit im Soll- und Ist-Entgelt zu berücksichtigen. Sie können entsprechend dem Arbeitsausfall reduziert werden oder weiter in voller Höhe weitergezahlt werden. Die Entscheidung obliegt dem Betrieb.

 

Vielleicht hilft das weiter...

isabel
Aufsteiger
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Nachricht 12 von 15
1923 Mal angesehen

Oh super!!!!! Tausend Dank!!!!! Sie sind mein Held!

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Toni_Maccaroni
Beginner
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Nachricht 13 von 15
310 Mal angesehen

Hallo Pogo, ich habe aktuell auch einen Fall, indem die Prüferin die Kürzung des AG-Zuschusses zu VWL ungekürzt im Ist-Entgelt sehen will.

Leider funktioniert der link nicht mehr, hast du vielleicht etwas in "Papier", also pdf. was ich der Dame zeigen könnte?

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pogo
Meister
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Nachricht 14 von 15
304 Mal angesehen
Toni_Maccaroni
Beginner
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Nachricht 15 von 15
292 Mal angesehen

Perfekt, vielen Dank!

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14
letzte Antwort am 25.01.2024 12:11:35 von Toni_Maccaroni
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