Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem: Einige Mitarbeiter erhalten Ende Januar eine Einmalzahlung, die dem Vorjahr zuzuordnen ist. Also habe ich über die Bewegungsdaten die Beträge einegegeben als Nachberechnung Vormonat 12/21.
Nun tauchen die Beträge in der Buchhaltung aber im Januar 2022 mit auf, obwohl sie ins Vorjahr gehören. Wie kann man solche Fälle am besten lösen?
Viele Grüße
Sandra
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bin kein Lodas-User, jedoch dürften sich die Buchungsbelege ähneln. In LuG müsste dann der Anhang zum Buchungsbeleg von der FiBu eingebucht werden (Anhang wird nicht mit eingespielt). Vielleicht arbeitet Lodas ähnlich.
Im Buchungsbeleg sind keine Zahlen aus den Vormonaten extra ausgewiesen. Eventuell gibt es da eine gesonderte Fibu-Liste? In den Lohn-Auswertungen haben wir nur die Nr. 85 Programmverbindung Fibu.
Dank des Tipps von LF habe ich in den Mandantendaten gesehen, dass unter "Buchungsbeleg allgemein" einstellt werden kann, dass ein zusätzlicher Buchungsbeleg für Nachberechnungsmonate angefordert werden kann. Das stand bisher immer auf NEIN.
Ist es bei einer Änderung auf monatlich oder jährlich einen neuen Auswertungsabruf zu starten, damit wir an die korrekten Gehaltszahlen kommen?
Hallo,
bei einer Nachberechnung werden die Nachberechnungswerte generell im aktuellen Buchungsbeleg ausgewiesen. Ein Buchungsbeleg für die Vormonate wird nicht erstellt.
Bei der Schlüsselung "Buchungsbeleg für Nachberechnungsmonate" werden zusätzliche Seiten mit Buchungszeilen aus der Nachberechnung gedruckt.
Dies dient zur Information und Prüfung.
Dazu hätte ich noch eine Frage zum Verständnis:
Beispiel: in der Abrechnung im Januar 2024 sind Nachberechnungen für 2023 abgerechnet (Überstunden etc.)
Ich muss also die Buchungen, die ins Jahr 2023 gehören, im Januar 2024 mit einem Stornoschlüssel ausbuchen und neu in das Jahr 2023 buchen?!
Danke für die Hile 🙂
Hallo,
der Buchungsbeleg für Vormonate wird nur bei einer Wiederholungsabrechnung komplett neu erstellt.
Eine Wiederholungsabrechnung ist jedoch nur möglich solange der Folgemonat noch nicht abgerechnet ist.
Ist der Januar noch nicht abgerechnet und gehören die Nachberechnungswerte zum Dezember können diese im Monat Dezember erfasst und eine Wiederholungsabrechnung gesendet werden. In diesem Fall sind die neu erfassten Werte im Buchungsbeleg Dezember vorhanden.
Bei Nachberechnungen werden die Werte immer im aktuellen Buchungsbelegs des Abrechnungsmonats ausgewiesen.