Guten Tag, ich brauche mal euer Sicht der Dinge zu diesem Fall. Wie schon geschrieben: Schweizer Mitarbeiter (Nationalität CH) mit Wohnsitz in der Schweiz arbeitet für deutsche GmbH in Deutschland. Besonderheit: Mitarbeiter arbeitet 2 Tage von zuhause in der Schweiz, an 3 Tagen ist er bei Kunden in Deutschland im Außendienst. Er übernachtet also auch in Deutschland in Hotels, da die Wege zurück nach Hause ansonsten zu weit wären. Von der Ausgleichskasse SVA Zürich hat er schon die Mitteilung über die von ihm zu entrichtende Beiträge für das Jahr 2024 erhalten --> die SVA und wir gehen davon aus, dass er in CHF SV-pflichtig ist da Aufenthalt in CHF > 40% (4 Tage CH, 3 Tage BRD). Jetzt meint der StB aus der Schweiz, dass der Mitarbeiter Grenzgänger sei und die Lohnsteuer deshalb pauschaliert zu berechnen wäre (mit diesen 4,X %). Bisher sind wir aber davon ausgegangen, dass er eben kein Grenzgänger sei sondern ganz normal beschränkt steuerpflichtig mit entsprechendem Lohnsteuerabzug, da er ja nicht jeden Tag zurückkehrt (er könnte ja, will aber nicht wegen der Entfernung usw.). Hat jemand vielleicht Erfahrung in der Sache? Vielen Dank!
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