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Sofortmeldepflichtig - Mitarbeiter löschen LuG

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letzte Antwort am 05.08.2022 12:08:10 von LF
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Sabr_
Einsteiger
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Hallo Community,

 

ich habe eine Frage an euch 🙂

Ich habe einen Mandanten (Gaststätte) - Sofortmeldepflichtig.

Am Wochenende ist eine Veranstaltung geplant und es ist ein MA dabei, der noch nicht zu 100% sagen kann, ob er aushilft.

Wie würdet ihr vorgehen?

Soll ich den MA vorsichtshalber anlegen und die Sofortanmeldung auslösen?

Wenn er doch nicht antritt wie muss ich dann verfahren? - Sofortmeldung stornieren weis ich, aber was mach ich dann mit dem angelegten MA?

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

 

Liebe Grüße Sabrina

LF
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 8
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Bei uns wird in solch einem Fall der AN (mit Elstam) sofortgemeldet. Wenn er dann nicht kommt, werden die Sofortmeldung und Elstam manuell storniert/abgemeldet. Wenn dann die Elstam-Rückmeldung eingegangen ist, wird der AN gelöscht.

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Sabr_
Einsteiger
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Vielen Dank und mit welchem Datum würden Sie dann ggf. abmelden?

LG

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LF
Fortgeschrittener
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Bei uns entspricht das Austrittsdatum dem Eintrittsdatum. Wenn die PSD noch nicht weiter angelegt wurden, hat das bisher funktioniert. Wenn die PSD angelegt wurden, erfassen wir für den einen Tag AF oder UU.

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Sabr_
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
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Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Ein schönes Wochenende wünsche ich.

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Stehimwald
Beginner
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Nachricht 6 von 8
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Stehimwald_1-1659630245765.png

WIE Mitarbeiter löschen? Könnten Sie das mal mit anfügen?

 

Habe hier auch einen MA, der nach einer Schnupperstunde auf dem Absatz kehrt gemacht hat.

 

"Monatsabschluss nicht durchführbar, weil keine Adresse des MA eingetragen ist", meckert L&G (Sofortmeldung reichte mit RV-Nr.)

Nun habe ich das nachgetragen, jetzt will es den ganzen Tätigkeitsschlüssel und dann so weiter. Wollte mir eigentlich nicht die ganze Arbeit machen bei einem, bei dem es vorhersehbar auf der Kippe stand, ob er anfängt!!

Was nun?

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boomboom
Meister
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Nachricht 7 von 8
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ich melde über lug, storniere ggfs. anschliessend, schiebe die protokolle ins dms und lösche den mitarbeiter.

elstam mache ich in solchen fällen nicht bzw. erst später oder meistens gar nicht (Minijobber...).

 

geht auch…

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LF
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 8
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Na ja, bruchhafte Stammdaten können weder in der Lohnabrechnung, noch im Monatsabschluss auch nicht verarbeitet werden. Das müssen Sie  vor der Lohnabrechnung machen.

 

Wenn Elstam dann manuell gelöscht wurde, AN schließen, Mandant AN öffnen, Sie sehen die AN-Liste, dann den zu löschenden AN markieren und auf den Button löschen klicken.

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letzte Antwort am 05.08.2022 12:08:10 von LF
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