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Gehaltsumwandlung bei gekauftem E-Bike

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letzte Antwort am 22.08.2022 16:15:54 von t_r_
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stephanramm
Einsteiger
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Nachricht 1 von 6
1580 Mal angesehen

Ein Mitarbeiter von uns hat ein E-Bike bekommen (nicht schneller als 25km/h) und es soll als Gehaltsumwandlung abgerechnet werden. Jetzt ist das Fahrrad aber nicht von uns geleast worden, sondern gekauft.

Ich finde leider nichts, wie ich den Betrag für die Gehaltsumwandlung bei Kauf eines E-Bikes ermittle. Kann man einen willkürlichen Betrag ansetzen?

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 6
1543 Mal angesehen

Hallo,


welcher Betrag bei der Abrechnung angesetzt werden muss, kann von unserer Seite rechtlich nicht beurteilt werden.


Wie Sie ein E-Bike in LODAS abrechnen können, finden Sie unter der Dokumentennummer 1005926 "Firmenrad, E-Bike und Pedelec zusätzlich zum Arbeitslohn abrechnen - Beispiel LODAS".


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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LF
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 6
1531 Mal angesehen

Wäre da nicht der Bruttolistenpreis zu hinterlegen?

LF_0-1591705317165.png

Beispiel aus LuG

 

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 6
1511 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn das Fahrrad über Gehaltsumwandlung finanziert werden soll, müsste der Kaufpreis umgewandelt werden. Hier kommt es dann darauf an, was mit dem Mitarbeiter vereinbart ist. Man könnte eine monatliche Rate vereinbaren oder aber auch alles auf einmal einbehalten. 

 

Viele Grüße

T. Reich

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Max89
Beginner
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Nachricht 5 von 6
478 Mal angesehen

Hallo,

 

Der Arbeitgeber kauft ein Fahrrad. Er überlässt das Fahrrad dem Arbeitnehmer per Gehaltsumwandlung. Ist das auch beim Kauf von einem Fahrrad möglich? 

 

 

Besten Dank für deinen Input#t_r_

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t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 6 von 6
471 Mal angesehen

Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer ja nur das Nutzungsrecht am Fahrrad. Rein theoretisch kann es auch das alte Klapprad aus dem Keller des Arbeitgebers sein.

 

Ob der Arbeitnehmer da was zuzahlen will, ...

 

Es kommt immer auf die Vereinbarung an. Das Fahrrad ist Eigentum des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer kriegt es überlassen.

 

Das ganze wird vertraglich geregelt und dabei kann auch geregelt werden, ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmer für die Nutzung auf Gehalt verzichten muss oder eine Zuzahlung leistet.

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letzte Antwort am 22.08.2022 16:15:54 von t_r_
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