abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

KITA-Zuschuss während Krankengeldbezug?

7
letzte Antwort am 09.06.2020 16:10:24 von LF
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
annettbahr
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 8
8094 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ist es sozialversicherungsrechtlich gestattet, einem Arbeitnehmer einen KITA-Zuschuss steuer- und sv-frei zu zahlen, während dieser Mitarbeiter im Krankengeldbezug ist? Der Arbeitgeber zahlt aber auch schon einen Zuschuss zum Krankengeld.

Vorab herzlichen Dank für die Unterstützung,

viele Grüße

Annett Bahr

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 8
5768 Mal angesehen

Guten Morgen Frau Bahr,

es handelt sich ja bereits vorher um einen steuer- und sv-freien Kindergartenzuschuss. An dieser Tatsache ändert sich ja nichts dadurch, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt.

Sollte das Problem eher auf der leistungsrechtlichen Seite gesehen werden, so darf man nicht vergessen, dass der Arbeitnehmer sein Netto plus EUR 50,-- im Monat erhalten darf ohne das diese Zahlungen Auswirkungen auf die Krankengeldhöhe haben. Wenn der Arbeitnehmer vorher ja schon den Zuschuss erhalten hat, müsste dieser Zuschuss konsequenterweise auch auf das Vergleichsnetto gerechnet werden. Also daher sollte hier auch kein Problem gegeben sein.

Sollte der Arbeitnehmer bisher keinen Zuschuss erhalten haben, sondern erst seit dem er krank ist, dann könnte es problematisch sein.

Noch einen schönen Tag.

T. Reich

0 Kudos
annettbahr
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 8
5768 Mal angesehen

Hallo Herr Reich,

unsere Mitarbeiterin hatte diesen Zuschuss bereits bekommen, als sie noch nicht erkrankt war. Eigentlich ist sie krank geschrieben, weil ihr Sohn schwer erkrankt ist. Dadurch hat er die KITA nicht mehr besucht. Jetzt soll er ab Juli wieder in die KITA gehen, die Mitarbeiterin wird aber voraussichtlich erst ab September wieder bei uns arbeiten und so lange noch Krankengeld beziehen. Ich weiß nicht, ob das für die Betrachtung relevant ist.

Vorab schon mal herzlichen Dank für die bisherige Antwort.

Viele Grüße

Annett Bahr

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 8
5768 Mal angesehen

Guten Morgen Frau Bahr,

ich würde hier keine andere Bewertung vornehmen.

Viele Grüße

T. Reich

0 Kudos
annettbahr
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 8
5768 Mal angesehen

Hallo Herr Reich,

haben Sie vielen Dank,

herzliche Grüße

Annett Bahr

0 Kudos
Lohn20201
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 8
5455 Mal angesehen

Hallo Herr Reich,

 

ich habe ein ähnliches Problem.

 

Mitarbeiterin ist seit 01.01.20 krank ohne Lohnfortzahlung. Seit mehr als 2 Jahren bekommt Sie monatlich 148,- € Kindergartenzuschuss steuerfrei.

 

Für die Zeit der Unterbrechung haben wir ihr keinen Zuschuss mehr bezahlt - dies war wohl nicht ganz korrekt.

 

Jedenfalls kam nun die Mitarbeiterin auf uns zu und möchte den Zuschuss gerne für die Zeit ab 01.01. nachträglich berechnet und ausbezahlt haben.

 

Eigentlich sollten wir jetzt Rückrechnungen für die Monate 01 - 05 /2020 machen und den Kindergartenzuschuss nachträglich ausbezahlen - verstehe ich dies richtig???

 

Nun kommt mein 2. Problem zum Tragen: Am 11.05. mussten wir einen Antrag auf Insolvenzprüfung stellen. Können wir in diesem Fall überhaupt eine Rückrechnung für die Monate 01-05/2020 stellen und ausbezahlen oder nicht?

 

Für mich gestaltet sich der Fall ziemlich kompliziert, da ich hier noch nicht wirklich fit bin.

 

Herzlichen Dank für Ihre Info schon im Voraus.

 

Viele Grüße,

 

S. Ben Abid

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 7 von 8
5439 Mal angesehen

Moin,

 

ein mehrfaches Posten eines Problem beschleunigt die Klärung nicht sondern führt nur zu Irritationen.

 

Hier als eigenständiges Thema erstellt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

0 Kudos
LF
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 8 von 8
5438 Mal angesehen

Kindergartenzuschüsse an die Mitarbeiter sind steuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG). Voraussetzung ist, dass es sich um Leistungen handelt, die zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (aus Haufe).

 

Ich frage mich gerade, wie sich das mit der Zusätzlichkeitsvoraussetzung verhält, wenn durch fehlendes Entgelt keine Zusätzlichkeit gegeben ist?

0 Kudos
7
letzte Antwort am 09.06.2020 16:10:24 von LF
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage