@susanne1234 schrieb: Ich habe den Fall, dass ein Mitarbeiter eine e-bike von seinem Arbeitgeber bekommen hat. Firmenleasing und mit Gehaltsverzicht. Jetzt scheidet der Mitarbeiter aus und er möchte das e-bike behalten. Wo hat man das Bike denn her? Normale Leasingverträge können nicht vorzeitig beendet werden, würde bedeuten der AG hätte das Bike an der Backe. @susanne1234 schrieb: Es ist wohl so geplant, dass der AG das e-bike an den Mitarbeiter verkauft und nicht direkt der Leasinggeber. So ist das ja nicht. Der AG muss das Bike am Ende an den Leasinggeber zurückgeben. In den meisten Fällen (zB Jobrad) kann der Kunde, also der AG, das Bike dann dennoch abkaufen (obwohl dies vertraglich aufgrund der Leasingerlasse nicht so geregelt ist). Das bedeutet, der AG muss noch Geld für das Bike bezahlen und könnte das dann im Anschluss an den MA veräußern. @susanne1234 schrieb: Ich habe schon das Dokument 0631196 gelesen. Da steht leider nichts über die Sozialversicherung und keine Lohnarten.... Über die Programmhilfe in Lohn und Gehalt habe ich leider auch nichts gefunden..... Sozialversicherung ist dann pflichtig? Ich muss dann die Lohnart 2730 sv-frei bzw. 2740 sv-pflichtig nehmen, oder? Heißt es nicht, wenn ich 1x den 37b anwende, dass ich das für alle Mitarbeiter und egal was noch in diesem Jahr kommt anwenden muss, oder habe ich das jetzt falsch im Kopf? Das Dokument kenne ich nicht, da es nicht gefunden wird. Eine Veräußerung von Betriebsvermögen passiert außerhalb des Lohnes! Wenn das Bike aber kostenlos abgegeben wird, dann muss die Prüfung auf geldwerter Vorteil erfolgen. Dazu müsste er aber noch AN sein... Klären Sie einmal mit dem Leasinggeber ob der Vertrag überhaupt aufgehoben werden kann. Danach klären Sie die Konditionen für eine Ablösung. Und erst im Anschluss prüfen Sie wie das Bike weitergegeben wird. Mit oder ohne Vergünstigung. Ohne ist es ein normaler Kaufvertrag.
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