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Reisekosten

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letzte Antwort am 05.02.2024 11:13:11 von Bonita66
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Bonita66
Aufsteiger
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Guten Morgen Community

 

ein Mandant hat bzgl. Reisekostenerstattung eben folgende Frage gestellt.  So richtig kenne ich mich da nicht wirklich aus.

 

2 Monteure fahren zur Baustelle. Der Fahrer soll eine Auslösung bekommen und der Beifahrer nicht. ?

 

Ist das nicht eine ganz normale Arbeitszeit. ? Oder muss man das irgendwie betrieblich regeln?

 

Kann mir vielleicht jemand helfen

 

Viele Grüße

Marion Johanns

 

renek
Fachmann
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Nachricht 2 von 3
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Da muss man in den BRTV-Bau (§ 7) schauen.

 

Download hier: https://api.soka-bau.de/fileadmin/Dokumente/tarifvertrag_brtv.pdf

 

Für Sie wohl interessant:

7. Wegezeitentschädigung


Werden Arbeitnehmer auf wechselnden Baustellen eingesetzt, erhalten sie für Wegezeiten,
die nicht als Arbeitszeit nach § 3 gelten und daher nicht tariflich vergütet werden, Leistungen
insbesondere nach Maßgabe von Nr. 4.1 Satz 2, § 7 Nr. 3.2, Nr. 4.1 und Nr. 4.3 Abs. 3.


Diese Wegezeiten sind keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes; Nr. 4.4 bleibt unberührt. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Weg von der eigenen Wohnung aus antritt bzw. dorthin von der Baustelle zurückkehrt.


Tarifliche Leistungen nach § 7 Nrn. 3.2, 4.1 und 4.3 Abs. 3 können auf betriebliche Leistungen,
die eine Entschädigung von Wegezeiten zum Inhalt haben oder eine Zielstellung mit vergleichbarem Charakter aufweisen, angerechnet werden.

 

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Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Hallo renek,

 

vielen Dank für die schnelle Hilfe.

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 05.02.2024 11:13:11 von Bonita66
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