Guten Morgen Community
ein Mandant hat bzgl. Reisekostenerstattung eben folgende Frage gestellt. So richtig kenne ich mich da nicht wirklich aus.
2 Monteure fahren zur Baustelle. Der Fahrer soll eine Auslösung bekommen und der Beifahrer nicht. ?
Ist das nicht eine ganz normale Arbeitszeit. ? Oder muss man das irgendwie betrieblich regeln?
Kann mir vielleicht jemand helfen
Viele Grüße
Marion Johanns
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Da muss man in den BRTV-Bau (§ 7) schauen.
Download hier: https://api.soka-bau.de/fileadmin/Dokumente/tarifvertrag_brtv.pdf
Für Sie wohl interessant:
7. Wegezeitentschädigung
Werden Arbeitnehmer auf wechselnden Baustellen eingesetzt, erhalten sie für Wegezeiten,
die nicht als Arbeitszeit nach § 3 gelten und daher nicht tariflich vergütet werden, Leistungen
insbesondere nach Maßgabe von Nr. 4.1 Satz 2, § 7 Nr. 3.2, Nr. 4.1 und Nr. 4.3 Abs. 3.
Diese Wegezeiten sind keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes; Nr. 4.4 bleibt unberührt. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Weg von der eigenen Wohnung aus antritt bzw. dorthin von der Baustelle zurückkehrt.
Tarifliche Leistungen nach § 7 Nrn. 3.2, 4.1 und 4.3 Abs. 3 können auf betriebliche Leistungen,
die eine Entschädigung von Wegezeiten zum Inhalt haben oder eine Zielstellung mit vergleichbarem Charakter aufweisen, angerechnet werden.
Hallo renek,
vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Viele Grüße