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letzte Antwort am 06.05.2024 08:54:15 von renek
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bd-1966
Beginner
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Nachricht 1 von 12
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Guten Tag! 

 

Ich kämpfe mich gerade durch Unternehmen online durch. Ein Handbuch scheint es ja nicht zu geben 😫  Ich habe bei einem Mandanten die ersten 2 Monate gebucht und möchte Belege nachträglich einfügen - zu einer EU-Ausfuhrrechnung die jetzt erst eingereichte Gelangensbestätigung. Ich habe die Anleitung aus dem Dokument  9211404 befolgt - aber das Programm fragt "Beleg überschreiben?" und genau das will ich nicht. Kann ich zu einem bereits gespeicherten Beleg (Ausfuhrrechnung) die nachgereichte Gelangensbestätigung zufügen? Die Vorläufe sind noch nicht festgeschrieben...

 

Bei einem festgeschriebenen Beleg muß ich wohl mit einer Generalumkehr arbeiten. Aber dann wird die erste Buchung mit der Rechnung ja ausgebucht. Muß ich dann für Rechnung und Gelangensbestätigung die Rechnung erst wieder komplett einlesen und mit der Gelangensbestätigung neu einlesen? 

 

Meine anfängliche Begeisterung hat doch etwas nachgelassen... 🙄

 

 

 

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renek
Fachmann
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Nachricht 2 von 12
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@bd-1966  schrieb:

Guten Tag! 


Hallo,

 

Ich kämpfe mich gerade durch Unternehmen online durch.


Glückwunsch und Du armer 😄

 


Ein Handbuch scheint es ja nicht zu geben 😫 

Naja, bei Datev heißt das Ding glaub ich Lex-Info oder so?

 


Kann ich zu einem bereits gespeicherten Beleg (Ausfuhrrechnung) die nachgereichte Gelangensbestätigung zufügen? Die Vorläufe sind noch nicht festgeschrieben...

Ja, kann man. Beleg hochladen und in den gleichen Ordner schieben in der Dein Ursprungsbeleg ist. Dann erst den Ursprungsbeleg markieren und dann den neuen. Zusammenheften und fertig. Geht auch bei festgeschriebenen Buchungen.

 

Viel Spaß bei der weiteren Arbeit 😉

 

 

bd-1966
Beginner
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Nachricht 3 von 12
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Danke schön 😀  Aber das ist echt umständlich... wenn das in Kanzlei Rechnungswesen bei dem "normalen" digitalen Buchen ginge, wäre das einfacher.

 

Ich freue mich schon darauf, die nächsten  Zollpapiere und Gelangensbescheinigungen zuzuheften 🙄

 

Aber erstmal ein schönes Wochenende! 

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Doozer
Beginner
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Nachricht 4 von 12
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Hallo,

ein Handbuch braucht es meiner Ansicht nach nicht, egal an welcher Stelle ich in DUO bin, kann ich das Hilfe-Center öffnen und es wird das angezeigt, was von der aufgerufenen Position aus, passend ist.

Aber vielleicht hilft das ja, hinzuzufügende Seite muss im Posteingang sein und man wählt vorher den bearbeiteten unvollständigen Beleg auf.

Doozer_0-1714128943790.png

 

bd-1966
Beginner
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Ich hab da immer so meine Schwierigkeiten - für meine Schlagwörter gibt es nicht immer die gesuchten Antworten 🤣 Aber ich bin ein älterer Jahrgang - ich liebe meine Handbücher. Ich hab immer noch mein Lodas-Handbuch von 2011 😊

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sdoering
Beginner
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Das geht theoretisch auch, ist aber in den meisten Fällen auf Grund des Umfangs beim Belegbestand umständlicher als die beschriebene Methode.

Man kann die digitale Belegansicht im Rechnungswesenprogramm so einstellen, dass auch bereits gebuchte Belege angezeigt werden.
Beim Öffnen derselben hier 

sdoering_0-1714147480420.png

 

Danach scrollt man sich allerdings dumm und dämlich und das Maximum der Anzeige sind 1000 Belege. 
Ich kann aus Erfahrung sagen das diese Grenze flott erreicht wird.


 

renek
Fachmann
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Nachricht 7 von 12
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@sdoering @bd-1966 

 

da geht es natürlich auch und zwar praktisch nicht nur theoretisch 😄

 

 

P.S.: solche Dokumente hefte ich bspw nie an, weil die so oder so im Original vorgehalten werden müssen 😉

147bounty
Beginner
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Nachricht 8 von 12
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Hallo 

 

Kannst Du mir Mal erklären wo DU die Belege zusammen schiebst ?

 

Bist Du im UN Online  oder im DATEV Programm.

 

Mich interessiert es nämlich auch-  weil ich mitunter Belege noch als nachträglichen Anhang nachgereicht bekomme .

 

Danke Dir vorab

 

Gruss

 

Simone 

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bd-1966
Beginner
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Guten Morgen!

 

Ich habe zuerst versucht, den Beleg im Kanzlei Rewe zu kopieren. Aber das scheint nur zu gehen, wenn bei der Buchung noch gar kein Beleg vorhanden ist. Und wenn die Buchung noch nicht festgeschrieben wurde.

 

Ich habe es dann im Unternehmen online geschafft, die Gelangensbestätigung an die Rechnung anzuheften. 

 

Dieses Verfahren scheint mit aber nicht gut durchdacht zu sein. Sinn und Zweck ist es doch, die Rechnungen digital an die Buchung zu heften. Und eine umsatzsteuerfreie Ausfuhr / EU-Lieferung habe ich doch nur, wenn die Ausfuhrbescheinigung vom Zoll oder die EU-Gelangensbescheinigung vorliegt. Und da diese Bescheinigungen immer gerne etwas später kommen - insbesondere die Zollbescheinungen - ist das Zuheften doch wichtig. Insbesondere wenn ich alle Belege digital bei einer BP / Umsatzsteuersonderprüfung vorlegen will. 

 

Da sollte von der Datev nachgearbeitet werden. Denn ansonsten muß ich ja im Kanzlei Rewe mit Generalumkehrbuchungen arbeiten oder in Unternehmen Online bei diesen kleinen Icons die entsprechenden rechnungen finden - beides ist nicht so optimal.

 

Beste Grüße!

 

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sdoering
Beginner
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Moin,

 

die Datev denkt hier nur in "muss zeitnah festgeschrieben sein". Ist an einigen anderen Stellen auch so.
Am Ende des Tages ist die Idee hinter DUO ja auch, dass es von Mandanten zu bedienen sein soll, da denkt die Datev schon mal sie müsste Menschen vor sich selbst schützen.

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deusex
Experte
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Ist zwar auch nicht schön, aber wir haben uns manches Mal damit beholfen, dass wie den nachgereichten Beleg unter der gleichen Rechnungsnummer mit 0,01€ "Kreditor an Kreditor" (als Konto = Gegenkonto) verbucht haben, womit er auch direkt dem originären Posten zugeordnet wird.

 

Die "Belegmanipulation" für bereits verbuchte und mit der Buchung verknüpfte Belege könnte der Konformität der GoBD entgegenstehen.

 

Moment, hier ging es ja um NICHT festgeschriebene Buchungen. Nun wenn das Belege heften für eine Rechnung in UO rechtlich möglich ist, stünde m.E. dieser in Rewe auch nichts entgegen, zumal wir uns in UO dank Automatisierungsservice und digitale Belege buchen in Rewe, gar nicht mehr in UO bewegen (müssen).

 

Stimmt, da wäre eine Abhilfe sehr sinnvoll oder zumindest eine Stellungnahme, was dem entgegenspricht.

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renek
Fachmann
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Nachricht 12 von 12
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Auf einem Vortrag kam auch mal die Frage auf warum DATEV nicht sofort festschreibt, das wäre ja nicht GoBD-konform. Aussage des Redners: "Wenn man die Belege bucht sind das nur Vorschläge. Erst mit der Festschreibung sagt man das der Vorfall richtig erfasst wurde".

 

Analog dazu: Ja, solange nicht festgeschrieben ist kann man auch die Belege ändern und erweitern.

 

Die Frage ist dabei ja nur: Wie leicht oder schwer muss es einem DATEV machen?

 

Und wie bereits gesagt: Mein Wissensstand ist, dass man diese Belege im Original vorlegen können muss. Wir hatten da auch bereits die unschöne Situation der USt-Haftung...

 

 

@bd-1966 

 

Ich starte DUO und wähle die Anwendung "Belege". Dort wähle schiebe ich dann den neuen Beleg in den gleichen Ordner wie den Originalbeleg und verknüpfe sie.

 

Wenn der Beleg aber festgeschrieben wurde, kann es sein dass es dann nicht mehr geht. Den Fall hatte ich noch nie. In solchen Fällen würde ich auch die Ursprungsbuchung mit Generalumkehr stornieren und mit dem neuen Beleg neu buchen. Eventuell OPOS neu zuordnen.

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letzte Antwort am 06.05.2024 08:54:15 von renek
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