Ich muss erhaltene Darlehnszinsen von einem verbundenen EU Unternehmen buchen.
Würde für die Zinsen das Konto 2659 bebuchen.
Kann ich den BU einfach frei lassen?
Wäre eventuell der BU 47 passend?
Oder welcher BU?
Bin Ratlos und hoffe auf Hilfe.
Danke.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Zinsen haben keine Umsatzsteuer, also keinen BU 😉
Das stimmt nicht so ganz, es kann im Rahmen der Tatbestandsmerkmale und B2B gem. § 9 UStG zur USt optiert werden... Ob das im genannten SV vorliegt oder nicht (z.B. bei USt-licher Organschaft, Mehrwertsteuer-Richtlinie) kann hier mangels Details nicht beurteilt werden.
Am besten einfach mal den Steuerberater seines Vertrauens befragen - dazu ist er da.
§9 UStG findet in meinem Fall keine Anwendung.