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dauerfristverlängerung

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letzte Antwort am 15.01.2024 12:56:44 von renek
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Kantapper
Einsteiger
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Nachricht 1 von 2
137 Mal angesehen

Moin,

 

kann ich auch außerhalb der "normalen" USTVA-Abgabe zum 10.02. für den Januar eine Dauerfristverlängerung anmelden. Bisher haben wir diese nicht. Ich möchte sie aber für 2024 beantragen. 

 

Ich weiß allerdings, dass ich für den Dezember sicherlich noch eine Korrektur anmelden muss. Ist das relevant für dein 11tel Beitrag? Muss ich dann auch nochmal die Beantragung für die Dauerfristverlängerung korrigieren?

Dankeschön

 

 

 

Kategorie angepasst von @Antje_Naumann

renek
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
111 Mal angesehen

in Rechnungswesen:

Auswertung -> Finanzbuchführung -> 1/11

 

richtiges auswählen und ab dafür. Wird dann zum 10.02.2024 an das FA gesendet.

 

Außerhalb des Datums: schriftlich per Post. Die Übertragung an das FA ist Termingesteuert. Ist aber eh irrelevant. Wenn das FA nicht zustimmt kommen die auf Euch zu.

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letzte Antwort am 15.01.2024 12:56:44 von renek
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