@Uwe_Lutz schrieb: also ich kenne es bei Hotels eigentlich immer so, dass Bruttobeträge vereinbart sind. Und ob das Hotel den Preis aufgrund der USt-Änderung anpasst, bleibt dem Betreiber überlassen. Naja, darüber lässt sich aber streiten. Wenn Sie als Unternehmer mit VoSt-Abzug ein Zimmer buchen, dann wollen Sie auch eine entsprechende Rechnung. Und ja, da wird die USt mit eingeplant. Und Sie wissen doch, dass hier der Anspruch auf eine korrekte Rechnung besteht... Zum anderen: Zahlung ist nicht gleich Aufwand. Sieht bei Ihnen als Privatperson natürlich anders aus als bei Unternehmen (dachte es wäre klar wenn es um das Verbuchen geht) Im Übrigen habe ich 2 Gasthäuser angeschrieben. Nummer 1 hat sich sofort früh um 7:30 Uhr gemeldet und sich beschwert das 16% richtig wären und die Dehoga das auch so sehe. Nachdem ich das Dehoga-Merkblatt geschickt habe kam 2 Stunden später eine Rückantwort. Der StB kam gerade erst von der Weiterbildung und kann erst heute (also vorgestern) sagen wie es nun richtig sei... Nummer 2 hat heute anstandslos die korrigierten Rechnungen per E-Mail gebracht. Das finde ich super! Und noch ein Tipp aus Sicht des Hotels/Gasthauses: Der Bruttopreis bleibt ja gleich. Man nimmt durch geringere USt also mehr ein. War ja auch das Ziel der Bundesregierung! Insofern finde ich eine Rückmeldung zur zu hoch ausgewiesenen Umsatzsteuer sogar als hilfreich für den Hotelier/Gastronomen. Denn durch einfaches Umbuchen der Erlöse beim StB gibt es keine Heilung für die höhere Steuerschuld. Hier müssen neue Rechnungen her (sollte man vielleicht auch mal betrachten). Und nun können beide das in den nächsten noch verbleibenden 11 Monate das richtig machen und verdienen auch noch was dran. Mensch bin ich gemein das ich eine neue Rechnung will.
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