Hallo Zusammen,
die Umsatzsteuersenkung wurde mit den Automatikkonten und den Buchungsschlüsseln gut umgesetzt. Nun habe ich aber den Fall, dass ein Mandant (4/3 Rechner-Istversteuerung ohne OPOS/ Buchung nur über Privateinlage/Privatennahme) in 07/20 eine Software aus Irland erworben hat mit Laufzeit 07/20-07/21. Da mein Zeitraum nach 31.12.20 endet müsste EU-Leistung 19%USt/19%VSt gebucht werden. Hierfür gibt es aber im Juli weder ein Konto noch einen Buchungsschlüssel. Wie kann man dies bei SKR 04 umsetzen ohne dass man ein Leistungsdatum/Rechnungsdatum von vor 01.07.20 eingibt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Innergemeinschaftlicher Erwerb hat die BU´s
16 igE § 1a UStG 7%
17 igE § 1a UStG 19%
18 igE § 1a UStG 5%
19 igE § 1a UStG 16%
et voila, da haben wir doch den richtigen Satz dabei? 😉
Hallo Renek,
das stimmt. Aber wie sieht es mit einem Konto/Schlüssel für eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung aus? Bei den Erlösen ist es weiterhin die # 4336 aber bei den Aufwendungen habe ich keinen Ersatz für das Konto # 5923 gefunden.
Guten Morgen,
der Steuerschlüssel 505 gilt für sonstige Leistungen EU-Ausland. Hier kann dann der passende Steuersatz ausgewählt werden.
...
Hier muss man unterscheiden.
Eine innergemeinschaftlicher Erwerb setzt eine Lieferung von einem EU-Mitgliedsstaat in das Inland voraus. Da eine sonstige Leistung aber keine Lieferung ist, darf man diese Schlüssel nicht bei der sonstigen Leistung verwenden.
Ist bekannt.
Meine Antwort hatte ich schon wieder gelöscht weil ich nicht wollte das es falsch verstanden wird... 😉
Danke trotzdem.