@Bruckelt_2017 schrieb: Aber irgendwie komme ich auch nicht umhin, mich vorher schon mit den Voraussetzungen zu beschäftigen. Schließlich werden wir derzeit regelrecht überschüttet mit Anrufen von Mandanten, die nach Überbrückungshilfe 3 fragen. Ich kann Sie vollkommen verstehen. Wir sind zB eines der UN die ebenfalls den StB bezüglich ÜH3 belästigt haben 😉 Auch für uns wäre es schon wichtig die Voraussetzungen für ÜH3 zu kennen. Immerhin müssen wir auch unsere Planungen entsprechend vornehmen und daran hängen dann noch Subunternehmer die auch wissen wollen was nun ist, damit die Ihre Planungen starten können. Allerdings: Die Regierung hat bisher eben nur beschlossen etwas zu machen. Wer was und unter welchen genauen Bedingungen erhält ist aktuell offen. Daher kann schlicht noch keiner sagen auf was es ankommt. das müssen wir alle erst einmal akzeptieren. Und nichts anderes kann dem Mandant jetzt gesagt werden. Ein Schreiben des BMF gibt es seit 12.12.2020. Des weiteren gibt es die Aussage das es auf die ÜH2 aufbaut. Insofern kann man hier schon einiges ableiten. Allerdings sollte klar sein das selbst ÜB2 noch nicht so 100% klar ist. Und zwischen dem was die Politiker sagen und was dann tatsächlich gilt klaffen ja eine Menge Euros! Bsp Anzurechnende Lohnsummen. Nach dem Schema der ÜH2 bekämen wir bspw nur 1/10 unserer echten Lohnsumme (nach Abzug KuG) angerechnet! Klar das wir dann auch gar so gut wie gar nichts bekommen. Ebenso haben wir das Problem das wir zwischen Auftragsausfall im Monat und tatsächlichen Auslieferung unterscheiden müssen. Obwohl kein Auftrag erfolgt laufen bei uns aber noch Auslieferungen, da bei uns alles Bestellware mit 2-3 Monate Fertigungszeitraum ist. Wir haben daher bisher nie die 50%-Grenze gerissen, da wir alles was kam auslieferten. Ja, wir fühlen uns da auch leicht vera*****t. Aber wir akzeptieren, dass die Bundesregierung Regeln erlässt an die wir uns eben halten müssen. Und auch wir würden uns echt freuen, wenn die BReg endlich mal schneller greifbare Punkte liefern würde. Aber das ist und wird es immer bleiben: Wunschdenken. Das aktuellste zum Thema fand ich bspw hier: https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/2020/12/28/ueberbrueckungshilfe-iii/ @Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin vom 5. Januar 2021: Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.
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