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Umsatzsteuerbare Umsätze

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letzte Antwort am 24.07.2020 14:40:17 von bfit
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Eli
Einsteiger
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Nachricht 1 von 13
666 Mal angesehen

Hallo habe eine echt blöde Frage....

Ich habe eine Bilanziererin und ich muss für Sie Erklärung zur Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages abgeben.
Da steht dann immer ESt-oder KSt-pflichtiger Gewinn und Zeile drunter Steuerbarer Umsatz.

Meine Frage lautet ...das was dann in der ESt-Berechnung steht unter Einkünfte aus Gewerbe ist doch der ESt-pflichtiger Gewinn und das was in der USt-Erklärung steht "Summe stpf. Ums. 19 % + 7% ist auch der Steuerbarer Umsatz oder? Oder verstehe ich es falsch.....Hier geht es um sehr Große Zahlen und bin mir nicht sicher...


Außerdem gibt es hier auch VuV und hier würde ich bei dem steuerbarer Umsatz nur die Summe der Netto-Mieteinnahmen eingeben.
Ist das richtig so....?
Danke im Voraus.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 13
607 Mal angesehen

Ich gebe auch mal eine blöde Antwort! Die Fragen bzw. die Antworten gehören meiner Meinung nach zum  einfachen Grundlagenwissen eines Steuerberaters. Ich nehme an Sie sind keiner!? Wenn doch bitte ich um Entschuldigung.

Die richtige Antwort auf Ihre Frage lautet (wenn Sie kein StB sind): Lassen Sie von solchen Dingen gerade bei

s e h r   g r o ß e n   Z a h l e n 

 

unbedingt die Finger........ 

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Eli
Einsteiger
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Nachricht 3 von 13
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Danke für deine Antwort,
ich bin kein Steuerberater. Ich frage es auch weil ich es wissen möchte und für wichtig halte.
Und wie wäre es mit einer vernünftigen Antwort?

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 13
596 Mal angesehen

Die vernünftige Antwort habe ich Ihnen bereits gegeben, Finger davon lassen!

Alternativ einen Steuerberater beauftragen, der hat das Fachwissen und die Berufshaftpflichtversicherung, sollte doch mal was schief gehen. Besonders bei 


Sehr großen Zahlen!

 

 

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renek
Fachmann
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Nachricht 5 von 13
565 Mal angesehen

@Eli  schrieb:

Danke für deine Antwort,
ich bin kein Steuerberater. Ich frage es auch weil ich es wissen möchte und für wichtig halte.
Und wie wäre es mit einer vernünftigen Antwort?


Nein, ich glaube Sie fragen weil Sie es machen sollen und nicht sagen wollen dass sie das noch nie gemacht haben.

 

 

Also haben Sie mehrere Möglichkeiten:

 

  1. Sagen Sie dass Sie Unterstützung des StB benötigen.
  2. Machen Sie wie denken - und bedenken Sie die Konsequenzen.
  3. Rufen Sie das Stadtsteueramt an und fragen Sie dort.

Wie auch immer Sie sich entscheiden, nur eine Entscheidung bewahrt sie wirklich vor Haftungsansprüche!

 

Kleiner Tipp: Eine schriftliche Beratung kann man abheften und aufbewahren und immer wieder durchlesen. Könnte sein das der FVB öfters gemeldet werden muss...

P.S.: Klingt alles böse, ich weiß. Sehen Sie es aber mal als Hilfe zur Bewahrung vor Schäden! Wir müssen selbst FVB melden und haben da 5-stellige Abgaben. Insofern ist eine Beratung beim StB wirklich nicht schlecht.

Eli
Einsteiger
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Nachricht 6 von 13
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Alles klar,
ja Sie haben Recht ich muss es machen und habe es nie gemacht.
Und deswegen dachte ich mir ich frage da sicherheitshalber nach.

Danke

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 7 von 13
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Ich möchte auch verstehen, um in Zukunft bessere Antworten zu geben. Warum "müssen" Sie das machen? Ich kann den Hintergrund nur schwer nachvollziehen. Sind Sie dort (a) angestellt, arbeiten Sie (b) selbstständig oder arbeiten Sie beim (c) Steuerberater? 

 

Das macht natürlich je nach Fall einen großen Unterschied, nur der Fall (b) ist auf meine Antwort natürlich zutreffend. In den Fällen (a) und (c) sind letztendlich andere verantwortlich. Im Fall (b) dürfen Sie diese Tätigkeiten schon gar nicht erbringen (unerlaubte Rechtsberatung). Im Fall (b) gefährden Sie sich selber und den Auftraggeber. Alles aber nur meine Meinung.

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renek
Fachmann
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Nachricht 8 von 13
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

In den Fällen a und c sind letztendlich andere verantwortlich.


Darüber lässt sich ja trefflich streiten. Ich bin auch nur angestellt, aber dennoch verantwortlich. Aber ja, der GF ist dann der der es absegnen muss und haftet, also Gespräch mit ihm und Darlegung der Situation.

Richtigerweise muss man aber den GF auch manchmal sagen (können) dass man dies oder das nicht weiß. 😱

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 9 von 13
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Darüber ist eher m.E. nicht zu streiten, nach außen hin ist der Angestellte generell nicht verantwortlich (ich meine hier mit Verantwortung eher persönliche Haftung / Eigenverantwortlichkeit / berufsrechtliche Verantwortung).

Im Innenverhältnis und in Sonderfällen (GF, angestellte StB, RA) oder bei absoluten Alleingängen des Angestellten (Täterschaftsmerkmale etc. bei Straftaten) mag das anders sein.

Wer aber mit dem "Chef"/Auftraggeber nicht darüber sprechen kann, das man etwas nicht kann/unsicher ist (das hat jeder Mensch mal), zeugt von ganz großen innerbetrieblichen Problemen. Meine Auffassung als Chef ist es, meinen Mitarbeitern alles beizubringen was ich selber kann und zu unterstützen. Ich muss manchmal auch eben selber das Ruder wieder in die Hand nehmen um Überforderung und Fehler zu vermeiden.    

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Eli
Einsteiger
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Nachricht 10 von 13
486 Mal angesehen

Ich habe Ausbildung zur Steuerfachangestellten absolviert.
In der Ausbildung dürfte ich keine Arbeiten der Steuerfachangestellten erledigen.
Nur  Akten für 30 Jahre aussortieren, Wände streichen und Sekretariat für 2 Angestellte Bürokräfte übernehmen.

Deswegen nach der Ausbildung habe ich Kanzlei gewechselt.
Und jetzt fehlt einiges 😞

Deswegen bin ich mir nicht so sicher, auch wenn es nur einfache Fragen sind.
Mein jetziges Team ist super, bloß irgendwann wird es peinlich, wenn man so viele Fragen stellen muss. Und mein Chef muss es dann absegnen. Aber wie gesagt, es ist dann richtig peinlich wenn man es falsch einträgt.

Deswegen dachte ich mir diese Community ist für Fragen gedacht. 🙂

renek
Fachmann
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Nachricht 11 von 13
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@Eli  schrieb:

Ich habe Ausbildung zur Steuerfachangestellten absolviert.
In der Ausbildung dürfte ich keine Arbeiten der Steuerfachangestellten erledigen.
Nur  Akten für 30 Jahre aussortieren, Wände streichen und Sekretariat für 2 Angestellte Bürokräfte übernehmen.

Deswegen nach der Ausbildung habe ich Kanzlei gewechselt.
Und jetzt fehlt einiges 😞

Deswegen bin ich mir nicht so sicher, auch wenn es nur einfache Fragen sind.
Mein jetziges Team ist super, bloß irgendwann wird es peinlich, wenn man so viele Fragen stellen muss. Und mein Chef muss es dann absegnen. Aber wie gesagt, es ist dann richtig peinlich wenn man es falsch einträgt.

Deswegen dachte ich mir diese Community ist für Fragen gedacht. 🙂


Ein sehr guter Grund die Kanzlei zu wechseln! Jetzt nur nicht "feige" werden und in der neuen Kanzlei einfach mal herum gehen und fragen wer sich auskennt. Das fördert auch das Team. Ich gehe auch öfters durch und frage meine Mitarbeiter nach dies oder das. Natürlich nicht weil ich es nicht weiß, sondern um den Wissenstand der MA abzufragen. Aber das ist wichtig. Die Kanzlei ist ein Team und hier sollte jeder jeden helfen - auch wenn das einige noch nicht so verstanden haben...

Also Mut. Und zur Not den Chef ansprechen. Auch der hat einen Bildungsauftrag. 😉

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 12 von 13
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Danke für die ehrlichen Worte, jetzt kann ich verstehen! Es ist wirklich toll, dass versucht wird sich selber Wissen anzueignen. Daumen hoch!

Die Worte sind mir aber auch menschlich auf den Magen geschlagen.

Aus meiner Sicht ist es verkehrt sich in diesem Forum (Grundlagen)Hilfe zu suchen, der Chef ist in der Verantwortung (menschlich und berufsrechtlich) weiterzuhelfen und mit Wissen auszustatten. Er sollte es auch selber merken, wenn es Defizite gibt und von sich aus reagieren. 

 

Im Steuerrecht reicht es nicht, auf eine (kleine) Frage eine (kleine) Antwort zu bekommen. Um es richtig zu machen, müssen die Grundlagen richtig beherrscht und verstanden werden.

 

Fortbildung ist wichtig, dann macht die Arbeit auch Spaß und man kann sich auch selbstsicher verkaufen. 

Letztendlich ist es auch "unfair", wenn der Chef sich selber nicht kümmert, dann aber durch das (kostenlose) Wissen aus dieser Gemeinde die fetten Rechnungen schreibt. Nicht dass ich behaupte, dass es so ist, aber wenn es so wäre... 

 

Meine Meinung!

 

 

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bfit
Meister
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Nachricht 13 von 13
391 Mal angesehen

Moin,

generell sehe ich das so, wie meine Vorredner:

erste Ansprechpartner für fachliche wie technische Hilfe sollten immer die Kollegen sowie der Chef in der Kanzlei sein. Vielleicht sollten Sie mal auf Ihren Chef zugehen und ihn nach Seminaren zur Fortbildung fragen.

 

Um Sie jetzt aber auch fachlich mal ein bisschen weiter zu bringen:

 

Der Begriff "Steuerbare Umsätze" laut UStG ist in § 1 des UStG definiert und beinhaltet neben den steuerpflichtigen auch die steuerfreien Umsätze.

 

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Einarbeitung in den Beruf.

 

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

12
letzte Antwort am 24.07.2020 14:40:17 von bfit
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