Ich mal mal eine neues Thema, weil ich gerade so ein klein wenig schäume...
1. Fehler habe ich schon in einem anderen Thema angesprochen: In den Wiederkehrenden Buchungen werden bei Ansicht der Buchungsschlüssel nicht die aktuell gültigen aufgezeigt.
2. Wir haben auch ein Bauunternehmen. Dort haben wir nun das Problem: Es gibt keine Bauleistungen 19% mehr!
wie darf ich denn nun buchen wenn die Bauleistung mit 19% im Juni erbracht wurde, im Juli abgerechnet wird und kein Automatikkonto genutzt wird?
Weitere Fehler(chen) sind ja nicht ausgeschlossen...
Nichts für ungut sie buchen im Juli ( Rg. datum) das Leistungsdatum Juni auf ein Automatikonto und die Ust wird mit 19% berechnet und abgeführt.
Wurde an anderer Stelle hier bereits behandelt.
Zudem stellt sich die Frage wurde die Leistung tatsächlich im Juni erbracht ? Teilschlussrechnung, Abnahme der Werklieferung / Werkleistung ? Wann ist das Gewerk fertig. Das kann dann auch erst nach dem 31.12.2020 sein und damit wieder mit 19%. Alles geprüft ?
@renek ,
dem Thread-Titel könnte man noch ein Ausrufe- oder ein Frage-Zeichen 'spendieren'.
Dann wäre der Titel etwas weniger missverständlich oder voreingenommen.
Sie schreiben "Weitere Fehler(chen) sind ja nicht ausgeschlossen..."
... es fragt sich hier auch:
auf welcher Seite, im Programm oder beim Anwender ?
aber im Baugewerbe formuliert man vielleicht etwas 'lauter' 😀
@bodensee schrieb:Nichts für ungut sie buchen im Juli ( Rg. datum) das Leistungsdatum Juni auf ein Automatikonto und die Ust wird mit 19% berechnet und abgeführt.
Ich schrieb doch das ich eben nicht auf einen Automatikkonto buche...
@bodensee schrieb:Zudem stellt sich die Frage wurde die Leistung tatsächlich im Juni erbracht ? Teilschlussrechnung, Abnahme der Werklieferung / Werkleistung ? Wann ist das Gewerk fertig. Das kann dann auch erst nach dem 31.12.2020 sein und damit wieder mit 19%. Alles geprüft ?
Wie darf diese Fragen werten? Das die Rechnungen falsch beurteilt werden? Es handelt sich tatsächlich um eine Leistung die fertig ist. Da kommt gar nix mehr.
Im Übrigen kommt auch folgender Fehler: Eine Buchung wurde im Juni eingebucht und zwar mit BU 94. Heute beim Zahlen und Übergabe in FIBU Fehler, weil der BU bei der Zahlung mitübergeben wurde, obwohl das bei Zahlungen nicht sein darf. Wurde aber bisher nie angemeckert und schon immer so bei DATEV gemacht. Sicher auch unser Fehler?
@vogtsburger schrieb:
@renek ,
dem Thread-Titel könnte man noch ein Ausrufe- oder ein Frage-Zeichen 'spendieren'.
Dann wäre der Titel etwas weniger missverständlich oder voreingenommen.
Ich sehe Ausrufezeichen kritischer. Und voreingenommen ist es nicht. Es ist ein Fakt das diese 2 Fehler da sind-
Denn es ist ein Fehler wenn jetzt bei den Buchungsschlüsseln Bauleistungen 19% fehlen. Gebucht werden müssen die schließlich u.U. auch jetzt noch...
@vogtsburger schrieb:Sie schreiben "Weitere Fehler(chen) sind ja nicht ausgeschlossen..."
... es fragt sich hier auch:
auf welcher Seite, im Programm oder beim Anwender ?
aber im Baugewerbe formuliert man vielleicht etwas 'lauter' 😀
1. Es ging darum das man nicht für jeden kleinen Fehler den man findet ein neues Thema eröffnen muss.
2. Es geht nur um Fehler im Programm, weil die die DATEV wissen sollte - ganz im Gegensatz zu meiner zu dicken Wampe!
3. Mit dem letzten Satz können Sie mich nicht ärgern. Ich arbeite nicht im Baugewerbe. Ich habe nur die Aufsicht über eine Mitarbeiterin die ein Unternehmen des Baugewerbes bucht.
P.S.: Würde ich etwas lauter Formulieren wollen, SO WÜRDE ICH DAS TUN! 😉
Das da gar nix mehr kommt, hat mit der Leistungsbeurteilung erstmal nichts zu tun.
Hat der Kunde des Bauunternehmens das Gewerk abgenommen ?
Sehen Sie das ganze im Anwendungserlass zur Umsatzsteuer nach, dort werden die Werklieferungen um die handelt es sich meistens im Baugewerbe ausführlich beschrieben und eben erst wenn das Gewerk fertig ist, ist die Leistung erbracht. Ist dies im Juni => 19% , wenn Sie keine Automatikonten bebuchen auf welche Konten buchen sie denn dann ?
Jeden Umsatz mit Schlüssel ?
@bodensee schrieb:Jeden Umsatz mit Schlüssel ?
Nein. 🙄
Nicht falsch verstehen: Ich schätze die Bemühung sehr mir Fehler in der Beurteilung ob die Leistung fertig ist oder nicht nachzuweisen. Aber darum geht es nicht! Lassen Sie mich doch bitte falsch buchen, ich kann Ihnen versichern das Sie nicht unser zuständiger StB sind und sich nicht damit herum schlagen müssen. 😉
Für mich ist es grundsätzlich falsch wenn es keinen Buchungsschlüssel für solche Fälle gibt, sondern verlangt wird auf Automatikkonten mit Leistungsdatum zu buchen. Gewisse Freiheiten sollte man schon haben.
Ich akzeptiere ja auch, dass Sie damit kein Problem haben. Aber es gibt nun einmal viele andere die es entweder machen wie Sie, so wie wir oder ganz anders. Müssen sich denn alle umstellen, nur weil es ein Update bei DATEV gibt das ihnen die Art und Weise wie gebucht wurde nun verwehrt?
Nachdem ich jetzt lange suchen musste:
DATEV schrieb in dok 1018032:Für die Steuersätze 19% und 7% stehen keine ein/zweistelligen Steuerschlüssel zur Verfügung. Verwenden Sie dafür die drei/vierstelligen Steuerschlüssel mit Auswahl des Steuersatzes.
Ich geh mal auf die Suche welche da gemeint waren.
Ergo: 0 Fehler in DATEV. (Nicht das mir noch mehr Mitglieder auf den Deckel steigen)