@MK85 schrieb: Hallo liebe DATEV Community, gibt es hier Erfahrungen, welche Punkte zwingend zu beachten sind, um bei einer Tätigkeit als Freelancer kein Problem mit der Sozialversicherung zu bekommen? Kann ich mithilfe einer Vertragsgestaltung das Thema vermeiden? Generell hängt die Beurteilung der Frage, ob eine Scheinselbstständigkeit (Freelancer) vorliegt von einer Vielzahl von Kriterien ab (Einbindung in die Betriebsorganisation, Einsatz von Betriebsmitteln, Zeiteinteilung, Vergütung, u.v.a.). Im Vertrag können hierzu entsprechende Regelungen getroffen werden, aber letztlich entscheidet im Fall einer Außenprüfung die gelebte Zusammenarbeit. Wenn Sie sich absichern möchten würde ich ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der DRV einleiten. @MK85 schrieb: .... Ich habe ein eigenes Büro, einen eigenen Mandantenstamm, natürlich eine eigene DATEV-Beraternummer. Wenn Sie Ihre eigene Büroausstattung incl. Software für die Bearbeitung der Aufträge verwenden können, wäre dies ein gewichtiges Indiz für die Selbstständigkeit im Vertragsverhältnis. @MK85 schrieb: .... Kann ich mit einem auftraggebenden Steuerberater auf Stundenbasis abrechnen? Wie Sie abrechnen ist egal. Sie sollte nur die im BSG Uteil vom 31.03.2017, Az. B 12 R 7/15 R, enthaltenen Hinweise zur Höhe berücksichtigen.
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