Nein, Sie sind nicht allein. Praktisch wäre dies, da immer häufiger Firmen Fälligkeiten in Werktagen bemessen (warum auch immer). - Beispiel Baugewerbe, hier wurden in der VOB bis 2012 (alte Fassung) Fristen immer in Werktagen berechnet. - Im Handwerk wurde traditionell mit einer Sechs-Tage-Woche gerechnet (40-Stunden-Woche gibt erst seit Ende der 1950er Jahre) - Es soll auch Buchhalter geben, die samstags arbeiten. - Ich habe auch Lieferanten, die grundsätzlich ein Datum vom Sonntag als Rechnungsdatum andrucken. Sobald alle Banken die Wertstellung eines Zahlungseingangs auf einem Samstag berücksichtigen, hätten Schuldner sogar ein bis zwei Tage Zinsvorteil bei Fälligkeiten auf Sa/So, da nicht bereits am Freitag Geld eingehen muss. Der Gläubiger hätte dann sein Geld ebenfalls eher und nicht erst am nächsten Banktag. Dass der Zahlungsempfänger spätestens am Fälligkeitstag über sein Geld verfügen können muss, wird bis heute sowohl von vielen Schuldnern als auch deren Zahlungsverkehrsprogrammen charmant ignoriert. Allen ein schönes Wochenende
... Mehr anzeigen