Hallo, ich habe wieder einmal eine Frage:
Die wöchentliche Arbeitszeit einer Mitarbeiterin (mit Festgehalt) soll zum 15.8. von Teilzeit auf Vollzeit geändert werden.
Bisher handhaben wir das so, dass AZ-Änderungen nur zum 1. eines Monats erfolgen, aber damit sind wir sehr unflexibel.
Das Gehalt für August kann ich manuell berechnen, aber wie gebe ich die Arbeitszeit korrekt ein, damit die BG-Meldung stimmt?
Hallo Frau Linnemann,
da das etwa die Hälfte ist würde ich einfach die wöchentliche Arbeitszeit von der Teilzeit mit der wöchentlichen Arbeitszeit von der Vollzeit addieren und durch 2 teilen und dies dann für den August hinterlegen. Dann haben die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit für den August hinterlegt und müssten fast genau hinkommen.
Moinsen,
kann mir jemand erklären, wofür die Anzahl der an die BG gemeldeten Stunden tatsächlich genutzt wird? Selbst Tante Google gibt auf Anhieb keine brauchbare Antwort.
Genau das frage ich mich auch, konnte auch nichts herausfinden. Der Beitrag wird ja anhand der Entgelte errechnet. Vermutlich für irgendwelche Statistiken.
Da es anscheinend keine elegantere Lösung gibt, habe ich die durchschnittliche Arbeitszeit für den Monat errechnet.
Die Stunden werden momentan nur für statistische Zwecke gebraucht.
Ich könnte mir bei der ganzen Datensammlerei aber gut vorstellen, dass in Zukunft diese Stundenangabe einen höheren Stellenwert bekommen könnte. Sofern der Triggerwert vom aktuellen Mindestlohn unterschritten wird, gibt es eine Meldung an den Zoll, der die Sache vor Ort überprüft. Das kann im Rahmen der Jahresmeldungen bzw. Entgeltnachweise passieren oder per zukünftig monatlich zu erstellenden Meldungen, die Datensätze sind ja ohnehin vorhanden.
Durch unterschiedlichste Abrechnungsvarianten mit steuerfreien Bezügen, Anrechnung Übungsleiterpauschale, Korrekturen, sonstigen Bezügen u. ä. ist solch ein Verfahren momentan nicht durchführbar, aber wer weiß schon, was in drei, vier Jahren ist. Es braucht nur der Arbeitsentgelt-Katalog der UV (welcher ja hauptsächlich auf steuerlichen Werten beruht) auf die SV-Entgeltverordnung umgestellt, dann alle Entgelte einbezogen und ggf. mit Fiktivstunden versehen werden; dafür senken die BG den entsprechenden Beitragsfuß, so dass ein zu großer Beitragssprung verhindert wird - und schon sind wir dabei.
Mag sein, dass sich das alles arg nach orwellscher Zukunftsmusik anhört, aber mit ELENA im Hinterkopf und auch allen anderen Geschichten rund um die Lohnabrechnung in den letzten Jahren glaube ich, dass jetzt schon ein paar Referenten in den verschiedenen Ministerien feuchte Träume bekommen.
Gut gebrüllt, Löwe
Es sind genau diese "Unerklärbarkeiten", die mir immer wieder den Schreibtischalltag vermiesen. Im Büroalltag gibt es schon genug Tätigkeiten und Hilfsarbeiten für offizielle Instanzen, die nur von "wichtigen" Arbeiten abhalten.
So lange es den Vollarbeiterrichtwert (zur Zeit 1570 Stunden) gibt, weigere ich mich einfach, auch die letzte Statistik mit 110% Genauigkeit in LODAS nachbilden zu wollen.
Hallo,
ergänzend möchte ich noch Folgendes hinzufügen:
Unter Personaldaten / Arbeitszeiten / Soll-Arbeitszeit können die Arbeitszeiten pro bzw. ab Kalenderwochen (KW) erfasst werden.
Sie könnten die Arbeitszeiten tagesgenau hinterlegen. Zum Beispiel in dieser Form:
Die Stunden, welche an die Berufsgenossenschaft übermittelt werden müssen, fließen in den meisten Fälle nur in eine Statistik ein. Die Beitragsberechnung erfolgt auf Basis der gemeldeten Entgelte.
Liebe Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG