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Lodas Baulohn "K6" schlüsseln bis 78 Wochen?

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letzte Antwort am 07.08.2018 14:21:09 von lohnetc
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lohnetc
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Moinsen,

muss man im Lodas-Baulohn bei Krankengeldbezug auch ab dem ersten vollen Monat mit Krankengeldbezug  im Kalendarium "K6" schlüsseln bis zum Ende, also maximal bis 78 Wochen?

Beginn und Ende des Krankengeldbezugs werden ja durch die Fehlzeiteneingabe bereits erfasst und damit wird m.E. st/sv-mäßig alles abgedeckt. Hat die weitere Eingabe "K6" im Kalendarium vielleicht Auswirkungen auf Statistiken o.ä., die nichts mit der eigentlichen Erstellung der Lohnabrechnung zu tun haben?

shizofritz
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Hallo Herr Mischorr,

hierbei geht es meiner Meinung nach um die Meldungen an die SOKA-Bau. Diese fordert trotz Krankengeldbezug eine Meldung über die ausgefallenen Stunden, damit das Arbeitnehmerkonto weitgergeführt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Lubbe

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lohnetc
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Moin Herr Lubbe,

soweit ich das jetzt anhand der Lohnauswertungen kontrollieren konnte, bewirkt die Eingabe "K6" nur, das auch eine Lohnabrechnung für diesen Monat ausgedruckt wird.

Bei einem Mitarbeiter habe ich in 05 und 06 keine Angaben im Kalendarium gemacht, es gibt für diese Monate keine Lohnabrechnung zum ausdrucken, der aktuelle Arbeitnehmerkontoauszug der Soka addiert trotzdem die Sollarbeitszeiten 05 + 06 zutreffend als Ausfallstunden Lohn.

Bis jetzt habe ich keinen Fehler finden können, aber vielleicht weiß Datev, ob oder wofür "K6" im Kalendarium gebraucht wird trotz richtig erfasster Fehlzeit.

Vielen Dank für Ihren Denkanstoß und weiterhin viel Erfolg.

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

@Herrn Lubbe: Vielen Dank für Ihren Beitrag.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob mit LODAS oder mit Lohn und Gehalt abgerechnet wird.

In LODAS reicht es, wenn ab dem ersten, voll unterbrochenen Monat die Fehlzeit hinterlegt ist. Der Schlüssel „K6" muss dabei nicht zusätzlich im Kalendarium gebucht werden.

Für Lohn und Gehalt hingegen, ist der Ausfallschlüssel über das Kalendarium zu erfassen, da dort nicht die Möglichkeit besteht, Fehlzeiten anzulegen.

Viele Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnetc
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Vielen Dank für die Klarstellung

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letzte Antwort am 07.08.2018 14:21:09 von lohnetc
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