Wir konnten jetzt die Differenz aufklären, es gab tatsächlich gegenläufige Effekte. Was kann mitgenommen werden: Die Einstellung der Netto-Abzugsarten in der Spalte KSt/KTr-Verteilung beinflusst offenbar die Berücksichtigugn in der Personalkostenübersicht, "Ja" wird berücksichtigt, "Nein" nicht. Bei einigen Abzugsarten, die von der DATEV fix sind, lässt sich das nicht ändern, problematisch z.B. bei "9994 Sachbezug" - hier steht "Nein", so dass die Tatsache, dass der AG hier einen Ertrag erzielt, sich nicht in den Personalkosten zeigt. Will man eine Berücksichtigung, muss man eine eigene Netto-Abzugsart verwenden. In jedem Fall lohnt hier die Prüfung alle verwendeten Netto-Abzugsarten. (Netto-Bezüge haben wir nicht geprüft.) Darlehensabzüge für AN-Darlehen führen zwangsweise zu einer Differenz, denn der so abgekürzte Zahlungsweg führt dazu, dass die Auszahlung des Arbeitergebers geringer ist, als die Personalkosten erwarten lassen.
... Mehr anzeigen