Guten Morgen liebe Datev-Community,
ich bin neu hier und arbeite seit Januar mit Datev Lodas, davor einige Jahre mit Sage.
Wir steigen im Juni auf Lohn und Gehalt um und ich suche nach Tipps, wie ich mich am besten vorbereite.
Den Datenumzug erledigt unser Steuerberater.
Muss ich im Mai bereits die Mitarbeiter mit einem Austritt versehen?
Oder macht es Sinn im Juni erst eimal in Lodas abzurechnen und mit Lohn- und Gehalt als Testmandant abzurechnen?
Danke für Eure Anregungen vorab und
einen sonnigen Tag wünscht
Cenzie
Willkommen im besseren Lohnprogramm
Ich weiß, die "Lodas-Jünger" werden das anders sehen.
Hier eine kleine Einstimmung:
Erste Schritte Lohn und Gehalt classic / comfort
Auch wenn Ihr Berater den Umstieg vornimmt, empfehle ich das folgende Dokument zum Vorbereitung:
Erstbestückung - Datenübernahme aus LODAS nach Lohn und Gehalt
Viel Spaß mit LuG.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich,
danke für das Willkommen heißen und für die Links.
Da habe ich ja zu lesen. ![]()
Ich melde mich dann sicher noch
Viele Grüße zurück
C. Kundler
Hallo Frau Kundler, hallo Community,
@ Herr Reich: Vielen Dank für Ihren Beitrag.
Gerne möchte ich noch ergänzend hinzufügen:
bei den Mitarbeitern muss kein Austrittsdatum hinterlegt werden, da diese sonst mit dem Meldegrund 30 – Ende einer Beschäftigung – abgemeldet werden. Tragen Sie bitte im Monat 05/2017 in LODAS unter Mandantendaten| Sozialversicherung | Allgemeine Daten das Ende der Abrechnung über DATEV ein. Anschließend wird eine DEÜV-Meldung mit Grund 36 - Wechsel des Abrechnungssystems – erstellt.
Eine parallele Abrechnung in LODAS und Lohn und Gehalt ist zwar grundsätzlich möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Weitere Informationen zur Datenübernahme finden Sie im Dokuement Erstbestückung - Datenübernahme aus LODAS nach Lohn und Gehalt.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Wir sind auch gerade am Umstellen auf Lohn und Gehalt, der Kollege der das macht ist zum glück topfit.
Er meinte, dass Lohn und Gehalt auch besser sei bei der Übergabe der Daten an Rechnungswesen, auch vergangene Monate können neu bereit gestellt werden und das Programm warnt bei der Abrechnung wenn Fibu-Konten fehlen.
Außerdem sagte er, Lohn und Gehalt könne den Stapel mit den Lohnbuchungen direkt im Rechnungswesenprogramm bereitstellen, man müsse dann nicht mehr per Mandant ergänzen den Stapel holen, sondern hätte ihn verfügbar sobald die Löhne für den Monat abgerechnet wurden, weiß da zufällig jemand mehr?
Guten Morgen Frau Dietl,
das "Problem" wird sein, das ca 12 Mitarbeiter nicht das Programm wechseln sollten. Diese wollen wir im Juni noch mit Lodas abrechnen, ab Juli werden sie zu einer an Firma überführt. Das bedeutet, dass wir im Juni nur die restlichen Mitarbeiter in Lohn und Gehalt überführen wollen
wie ich das lese wird das problematisch?
Viele Grüße
Christine Kundler
Er meinte, dass Lohn und Gehalt auch besser sei bei der Übergabe der Daten an Rechnungswesen, auch vergangene Monate können neu bereit gestellt werden und das Programm warnt bei der Abrechnung wenn Fibu-Konten fehlen.
Ja, es wird bei Erzeugung des Buchungsbelegs in LuG der Hinweis gegeben, dass der Buchungsbeleg nicht erzeugt werden kann, da noch Konten fehlen. Dabei erfolgt auch der Hinweis, welche z. Bsp. Lohnarten noch keinem Konto zugeordnet sind.
Außerdem sagte er, Lohn und Gehalt könne den Stapel mit den Lohnbuchungen direkt im Rechnungswesenprogramm bereitstellen, man müsse dann nicht mehr per Mandant ergänzen den Stapel holen, sondern hätte ihn verfügbar sobald die Löhne für den Monat abgerechnet wurden, weiß da zufällig jemand mehr?
Wenn die Buchungen aus LuG an Rewe übergeben wurden, stehen diese in der Stapelverarbeitung bereit. Voraussetzung ist natürlich, dass der Datenpfad übereinstimmt. Das wird Ihr Kollege aber dann sicher wissen.
wie ich das lese wird das problematisch?
Es ist definitiv leichter nur mit einem der Programme bei dem gleichen Arbeitgeber zu arbeiten. Sie müssten sonst die Lohnsteuer manuell konsolidieren, zwei Buchungsbelege einpflegen und, und, und...
Wieso ziehen Sie nicht erst mit den Mitarbeitern einen Monat später um? Dann rechnen Sie den Juni noch in Lodas ab und steigen erst im Juli - nur noch mit den vorhandenen Mitarbeitern - um. Sie können diese Mitarbeiter ja bereits im Juni umziehen lassen und in LuG zu Testzwecken den Juni abrechnen.
Viele Grüße
T. Reich
Guten Morgen Herr Reich,
das ist kompliziert, an dem Umzug können wir nichts mehr ändern, das wurde organisiert.
Können wir L& G als Testmandant laufen lassen, Juni in Lodas abrechnen und Änderungen dann halt in beiden Programmen vornehmen?
Viele Grüße zurück
C. Kundler
Hallo Herr Reich,
das hatten Sie ja geschrieben.... sorry, habe nicht richtig gelesen..
Viele Grüße
C. Kundler
Denke Sie daran, dass in LuG Testmandant geschlüsselt wird. Infos finden Sie dazu hier im Dokument:
Auch wenn Ihr Berater den Umstieg vornimmt, empfehle ich das folgende Dokument zum Vorbereitung:
Erstbestückung - Datenübernahme aus LODAS nach Lohn und Gehalt
Hallo Zusammen,
kurze Frage hierzu: muss ich zur Erstbestückung vorher noch den Mandantenübertrag anstoßen auch wenn die Leistung/Mandant innerhalb der Kanzlei umgezogen wird Berater und Mandanten Nummer gleich bleiben ?!
Danke für die Hilfe.
VG
Frau Leibold
Nein, wenn es nur ein interner Programmwechsel ist wird ja nicht Übertragen zu einer anderen Berater-Nr. oder ähnliches.
Hallo Herr Hacker,
danke sehr für die schnelle Rückmeldung!
Wir haben intern unseren Hauslohn von LODAS auf LuG umziehen wollen-
Hierzu bin ich über DATEN holen - Erstbestückung gegangen..
Nach der Zuordnung wollte ich nun Erstbestückung beendet und da kommt dann der Hinweis das die Mandanten Nummer bereits hinterlegt ist und ich bitte eine andere Mandanten Nummer auswählen möchte.
Ich würde aber auch die LuG Leistung wie zuvor mit der in LODAS abgerechneten Mandanten Nummer beibehalten wollen - so ist es auch üblich und so habe ich bisher alle internen Überträge eingespielt.
Können Sie mir vllt. hierzu ein Input geben woran es liegen könnte?
Danke sehr und VG
Hallo,
ich kann zwar zu der Problematik nichts beitragen, allerdings wurde in einem anderen Beitrag ein ähnliches Problem beschrieben und gelöst.
Gelöst: Vorgehen bei Wechsel von Lodas nach Lohn und Gehal... - DATEV-Community - 530709
Vielleicht hilf es ja.
Grüße
Hallo Frau Leibold,
unter Beibehaltung der Ordnungsbegriffe ist für den Systemwechsel von LODAS auf Lohn und Gehalt kein Mandantenübertrag über das DATEV-Rechenzentrum notwendig. Sie können den Mandanten mittels Erstbestückung in Lohn und Gehalt importieren.
Wenn die Erstbestückung in Lohn und Gehalt wegen bereits hinterlegter Mandantennummern nicht durchgeführt werden kann, hat dies nichts mit dem bisherigen LODAS Bestand zu tun. Stattdessen muss geprüft werden, ob auf den Ziel-Ordnungsbegriffen noch Lohn und Gehalt Daten (LOGE & LALG) liegen.
Die Prüfung und Löschung kann eigenständig im DATEV Arbeitsplatz über die Mandantenverwaltung RZ durchgeführt werden. Bitte beachten Sie hierzu unsere Anleitung im Hilfe-Dokument "Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum löschen mit Mandantenverwaltung RZ" . Als Alternative können Sie MyDATEV Bestandsmanagement nutzen. Eine Anleitung hierzu finden Sie im Hilfe-Dokument "MyDATEV Bestandsmanagement: Mandantenbestände im DATEV Rechenzentrum verwalten". Bitte löschen Sie Daten nur, wenn sie nicht mehr benötigt werden und ggf. vorab ein Export von Prüfungsdaten und Lohn-Archiv durchgeführt wurde.
Der Sachverhalt kann aber auch eine andere Ursache haben. Wir sehen uns das gerne einmal genauer an. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Servicekanal an uns.
Bei der Nutzung von DATEV-Cloud-Anwendungen gilt es zusätzlich Folgendes zu beachten:
Bei der Nutzung der DATEV-Cloud-Anwendungen (DATEV Arbeitnehmer online, DATEV Personal, DATEV Personaldaten oder DATEV Auswertungen Personalwirtschaft online) kann die Übertragung auf eine abweichende Mandantennummer sinnvoll sein. Um einen Datenverlust in den DATEV-Cloud-Anwendungen zu verhindern, empfehlen wir den Mandantenübertrag über das DATEV-Rechenzentrum auf abweichende Ordnungsbegriffe durchzuführen. Der Übertrag kann mitgliedschaftsintern über die Mandantenverwaltung RZ ( Mandantendatenübertrag mit der Mandantenverwaltung RZ im DATEV-Rechenzentrum ), im MyDATEV Bestandsmanagement ( MyDATEV Bestandsmanagement – Verschieben oder Kopieren von Mandantendaten ) oder per DATEV Logistikauftrag online ( DATEV Mandantendatenübertrag online ) vollzogen werden.