Hallo @NRG, für den OPOS-Ausgleich in der von Ihnen beschriebenen Konstellation haben Sie folgende Möglichkeiten: Möglichkeit 1: Buchen Sie die Bankzahlung auf den Kreditor und erfassen Sie bei Eingang des Beleges die Rechnung ebenfalls auf den Kreditor. Über die Ansicht OPOS-Konto im Belege buchen können Sie den verbleibenden offenen Betrag für die betreffende Rechnungsnummer einsehen. Erfassen Sie diesen Betrag im Feld Skonto der Bankzahlung, die Sie direkt aus der Ansicht OPOS-Konto aufrufen können. Mit dem Übernehmen der Buchung ist die Rechnungsnummer auf dem OPOS-Konto ausgeglichen. Möglichkeit 2: Wenn der Skontosatz oder -betrag im Verwendungszweck der Bankzahlung angegeben ist (ggf. kann der Mandant bei der Zahlung entsprechende Angaben machen), erfassen Sie bereits beim Buchen der Bankzahlung das Feld Skonto. So entsteht auf dem betreffenden Kreditoren-Konto ein offener Posten in Höhe des Rechnungsbetrages, der sich mit der später zu buchenden Rechnung automatisch ausgleicht, wenn die Angaben im Belegfeld 1 übereinstimmen. Beachten Sie jeweils, dass der steuerliche Sachverhalt von Zahlung und Rechnung übereinstimmen muss. Beim Buchen einer Zahlung ohne vorliegende Rechnung wird standardmäßig der Steuersatz 19% verwendet. Weist die Rechnung einen anderen Steuersatz oder mehrere Steuersätze aus, muss die bereits gebuchte Zahlung manuell korrigiert werden.
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