Hallo @Nutzer_8888, gerne möchte ich auch Ihre Fragen beantworten: F: Wie lange sind die generierte Zertifikate gültig und wie werden die Kunden über deren Ablauf informiert (bisher wussten wir ja, wenn eine Folgekarte kam...)? A: Die Zertifikate, welche bei der Umstellung generiert werden, werden 2 Jahre gültig sein. Die Folgezertifikate, welche nach 2 Jahren automatisch als Ersatz für diese Zertifikate erstellt werden, werden voraussichtlich 5 Jahre gültig sein. Es ist geplant, dass die Inhaber der Zertifikate rechtzeitig vor Ablauf informiert werden, voraussichtlich per E-Mail. F: Können auch die öffentlichen und privaten Zertifikate für die E-Mail-Adressen heruntergeladen werden - wir wollen auch nach Kündigung ggf. noch versandte verschlüsselte Mails direkt entschlüsseln können (wie dies mit der aktuellen SmartCard-Lösung gegeben wäre)? A: Das vollständige Zertifikat, inklusive des privaten Schlüssels, wird nicht zum Herunterladen bereitgestellt. Da die neuen Zertifikate nicht mehr an eine Hardware-Komponente gebunden sind, wie die DATEV SmartCard Zertifikate, würde es sich um ein reines Software-Zertifikat handeln, welches dann ohne die Schutzkomponente Besitz (Schutzkonzept Wissen und Besitz) auf dem System des Kunden liegt und dadurch verwundbar für Angriffe, durch Fernzugriff, auf das System des Kunden ist. Nach Kündigung von DATEV E-Mail-Verschlüsselung werden die Zertifikate nicht mehr benötigt. Bereits vorher empfangene E-Mails wurden entschlüsselt zugestellt. Bei Kündigung der DATEV E-Mail-Verschlüsselung werden die Zertifikate gekündigt und auf der öffentlichen Sperrliste hinterlegt und werden von Absendern, welche die Sperrliste abfragen, nicht mehr verwendet. F: Müssen wir die Freigabe zum Download der Zertifikate auf der SmartCard zurückziehen und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? A: In unserer letzten Antwort haben wir darauf hingewiesen, dass die Zertifikate der DATEV SmartCards automatisch mit Erstellung der neuen Zertifikate aus der Abruffreigabe entfernt werden. F: Werden externe Versender, welche ihre Zertifikate registriert haben, automatisch über die Umstellung der Zertifikate informiert - welcher Weg ist hier von der DATEV vorgesehen? A: Eine automatische Information der Versender ist nicht vorgesehen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir die Versender, welche mit Zertifikat verschlüsselte E-Mails an Sie senden, nicht erfassen und dauerhaft speichern, um sie bei der Umstellung zu informieren. Sie erkennen E-Mails, welche mit Zertifikat verschlüsselt an Sie gesendet wurden, am Zusatz *entschlüsselt* im Betreff. Wir stellen mit der noch kommenden Information über die Umstellung einen Textvorschlag bereit, mit dem Sie diese Absender über die neuen Zertifikate informieren können. F: Erhalten Versender von verschlüsselten E-Mails (mit dem nach Umstellung nicht mehr unterstützten SmartCard-Zertifikat) Fehlermeldungen von der DATEV-E-Mail-Verschlüsselung? A: Da die bisher in DATEV E-Mail-Verschlüsselung genutzten Zertifikate von DATEV SmartCards weiter gültig bleiben, wenn sie zeitlich noch nicht abgelaufen und nicht gekündigt sind, erhält der Absender, welcher weiterhin mit einem solchen Zertifikat verschlüsselt, keine Fehlermeldung. Evlt. ist vom Inhaber der DATEV SmartCard die Verschlüsselung für die DATEV SmartCard gewollt, damit die E-Mails an die entsprechende Adresse nicht automatisch zentral, sondern nur am Rechner des Empfängers mit gesteckter DATEV SmartCard und PIN-Eingabe entschlüsselt werden können. Das Zertifikat der DATEV SmartCard kann per signierter E-Mail verteilt werden. F: Können nach Kündigung der Datev-E-Mail-Verschlüsselung die Zertifikate der Smart-Cards wieder genutzt werden? A: Die Zertifikate können sowohl währen der Nutzung von DATEV E-Mail-Verschlüsselung als auch nach der Kündigung für das lokale Ver- und Entschlüsseln und Signieren von E-Mails genutzt werden. Lediglich die Nutzung für die automatische Entschlüsselung im DATEV-Rechenzentrum über die Nutzung von DATEV E-Mail-Verschlüsselung ist nicht mehr möglich und die Bereitstellung in der Abruffreigabe stehen die Zertifikate aus bereits genannten Gründen nicht mehr zur Verfügung. Die Zertifikate der DATEV SmartCards können weiterhin durch den Versand signierter E-Mails an Kommunikationspartner verteilt werden. F: Nach Kündigung ist klar, dass dann die Versender ggf. erneut das Zertifikat (der Smart-Card) herunterladen müssen - aber wie wird verhindert, dass es fälschlicherweise das der Datev-E-Mail-Verschlüsselung ist - es würden dann ggf. 2 Zertifikate auftauchen)? A: Bei der Löschung von E-Mail-Adressen in DATEV E-Mail-Verschlüsselung oder der Kündigung des gesamten Produkts werden die für die Nutzung der entsprechenden E-Mail-Adressen in DATEV E-Mail-Verschlüsselung erstellten Zertifikate gekündigt, auf der öffentlichen Sperrliste hinterlegt und aus der Abruffreigabe entfernt. Zertifikate von DATEV SmartCards mit diesen E-Mail-Adressen können dann wieder zum Abruf freigegeben werden. F: Ist eine Option zur Signierung geplant? A: Nein, bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Ausführungen in unserer vorhergehende Antwort in diesem Thread. F: Können die Nutzer der Datev-E-Mail-Verschlüsselung erkennen, ob eingehende Mails über das Portal oder direkt verschlüsselt gesendet wurden? A: E-Mails, die über die Funktion Antworten im Entschlüsselungsportal gesendet wurden, erhalten den Zusatz *sichere Anwort* im Betreff. E-Mails, die per Zertifikat verschlüsselt gesendet wurden, erhalten den Zusatz *entschlüsselt* im Betreff.
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