Hallo Philipp Perout, aktueller Standard bei uns ist wie folgt: Quartalsweise (ab q2) wird die voraussichtliche ESt und GewSt hochgerechnet. Bisher mit dem "normalen" EST-VZ Programm. Q4 - Hochrechnung erfolgt dann logischerweise im Folgejahr. Dafür könnte ich dann die Online-Lösung nicht mehr nutzen, muss dann ins ESt bzw. GewSt Programm wechseln. Die VZ müssen dann wieder auf anderen Wegen ins Programm, Auswertungen sehen anders aus.... Ich möchte einfach mehr Einfluss auf die Programme haben. Wir sind Profis und bilden uns ein, etwas Ahnung zu haben. Diese Fremdbestimmung (nur das aktuelle Jahr, nur was im Steuerkonto steht.....) ist "nur so Mittel" um es mal nett auszudrücken. Gruss Alex Skerat
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