Moin, man kann dies lösen, indem man die Einnahme im Dezember mit Steuerschlüssel auf das Forderungskonto §11 EStG bucht, also bei SKR mit 301450 bzw. bei SKR 04 mit 301220. Voraussetzung ist, dass Ist-Versteuerung bei dem Mdt. geschlüsselt ist. Hierdurch wird die Umsatzsteuer in der UStVA + Erklärung für das alte Jahr gemeldet. Etwas unorthodox ist dann der Ausweis der USt: Auf dem Konto USt fällig 19% wird dann die USt hierauf im Haben ausgewiesen und erhöht das Ergebnis im alten Jahr. Auf dem Konto USt nicht fällig 19% wird die USt im Soll ausgewiesen und reduziert das Ergebnis im alten Jahr. Leider werden die Konten USt fällig und USt nicht fällig an unterschiedlichen Stellen in der EÜR ausgewiesen. Das Konto Forderungen § 11 EStG wird in der EÜR des alten Jahres in den sonstigen Konten ausgewiesen und hat keinen Einfluss auf das Ergebnis. Die Forderung sowie die USt nicht fällig werden in das neue Jahr vorgetragen. Im neuen Jahr wird dann die Rechnung gebucht, so dass dann die Forderung und die USt nicht fällig ausgeglichen sind. In der GuV des neuen Jahres steht dann der Nettobetrag auf Erlöse und die USt auf dem Konto USt nicht fällig im Haben, so dass der Bruttobetrag insgesamt als Ertrag ausgewiesen wird. Viele Grüße Uwe Lutz
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