Guten Tag, ich habe folgenden Fall in der Einkommensteuer: Ein Mandant aus Portugal lebt und arbeitet in Deutschland, seine Frau lebt in Portugal, seine Tochter lebt auch in Portugal, aber auswärtig untergebracht, weil sie studiert. Das Ehepaar ist nicht getrennt, also wird trotz unterschiedlichem Länder-Wohnsitz eine Zusammenveranlagung in Deutschland durchgeführt. Ich habe keine selbst ermittelten Beträge in der Anlage Kind eingetragen, bei dem Wohnsitzstaat Kind (Wohnung der Mutter) die Ländergruppe 2 angegeben, bei den Angaben zur auswärtigen Unterbringung auch Ländergruppe 2. Die DATEV rechnet trotzdem den Ausbildungsfreibetrag mit Ländergruppe 1, Das Finanzamt kürzt aber auf Ländergruppe 2. Wo liegt mein Fehler? Vielen Dank vorab für die Hilfe!
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